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Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU: das 14-tägige Widerrufsrecht

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  1. Welche Verträge geben Ihnen ein Widerrufsrecht? (Artikel 2 und 3)
  2. Verträge außerhalb der Richtlinie und Verträge mit eigenen Regeln (Artikel 3)
  3. Worüber muss der Unternehmer Sie informieren, bevor Sie gebunden sind? (Artikel 6 bis 8)
  4. Wann beginnt und endet die 14-tägige Widerrufsfrist? (Artikel 9)
  5. Was gilt, wenn der Unternehmer Sie nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat? (Artikel 10)
  6. Wie widerrufen Sie: Formular, eigene Worte oder Online-Widerrufsfunktion? (Artikel 11 bis 12)
  7. Rückzahlung und Rücksendung: was Unternehmer und Verbraucher tun müssen (Artikel 13 bis 15)
  8. Bei welchen Käufen besteht kein Widerrufsrecht? (Artikel 16)
  9. Downloads, Apps und Streaming: digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
  10. Kauf auf einem Online-Marktplatz: Wer ist der Verkäufer? (Artikel 6a)
  11. Nationales Recht, grenzüberschreitende Käufe und wo ein Streit zu klären ist
  12. Praktische Schritte, wenn Sie einen Kauf widerrufen möchten
  13. Häufig gestellte Fragen

Nach der Richtlinie 2011/83/EU steht einem Verbraucher, der mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag schließt, eine Frist von 14 Tagen zu, in der er den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne andere Kosten als in Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 vorgesehen widerrufen kann, sofern nicht eine der Ausnahmen des Artikels 16 Anwendung findet (Artikel 9 Absatz 1). Der Unternehmer hat alle erhaltenen Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er über den Entschluss zum Widerruf informiert wird (Artikel 13 Absatz 1). Hat der Unternehmer nicht über das Widerrufsrecht belehrt, läuft die Frist 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist ab; erteilt er die Informationen binnen 12 Monaten ab dem in Artikel 9 Absatz 2 genannten Tag, endet sie 14 Tage (30 Tage, wenn ein Mitgliedstaat Bestimmungen nach Artikel 9 Absatz 1a erlassen hat) nach dem Tag, an dem der Verbraucher sie erhalten hat (Artikel 10). Die Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet (Artikel 35); der Verbraucher stützt sich daher auf das nationale Recht, das sie umsetzt.

Eine erwachsene Person sitzt an einem Küchentisch und öffnet ein schlichtes braunes Paket aus einer Online-Bestellung; der Deckel ist zurückgeklappt, der Inhalt noch verpackt
Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Unternehmer und Verbraucher geschlossen wird, wobei bis zum Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden (Artikel 2 Nummer 7).

Um welche Art von Rechtsakt es sich handelt. Die Mitgliedstaaten mussten die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU ab dem 13. Juni 2014 anwenden, und die Richtlinie gilt für Verträge, die nach diesem Tag geschlossen werden (Artikel 28). Seitdem wurde sie durch die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen, die Richtlinie (EU) 2019/2161 (die „Omnibus-Richtlinie“; nationale Maßnahmen ab dem 28. Mai 2022, deren Artikel 7), die Richtlinie (EU) 2023/2673 (ab dem 19. Juni 2026, deren Artikel 2) und die Richtlinie (EU) 2024/825 (ab dem 27. September 2026, deren Artikel 4) geändert. Dieser Leitfaden folgt der konsolidierten Fassung vom 27. September 2026, gelesen am 29. Oktober 2026.

Welche Verträge geben Ihnen ein Widerrufsrecht? (Artikel 2 und 3)

Ein Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Artikel 9 Absatz 1), und zwar in dem durch Artikel 3 bestimmten Geltungsbereich. Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen (Artikel 2 Nummer 1); Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Artikel 2 Nummer 2). Die Richtlinie gilt unter den Bedingungen und in dem Umfang ihrer Bestimmungen für alle Verträge zwischen ihnen, bei denen der Verbraucher den Preis zahlt oder die Zahlung des Preises zusagt, einschließlich Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme, sofern diese Güter auf vertraglicher Basis geliefert werden (Artikel 3 Absatz 1).

Fernabsatzverträge. Ein Fernabsatzvertrag wird ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems geschlossen, wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden (Artikel 2 Nummer 7). Ob eine Bestellung über einen Webshop, eine App, per E-Mail oder per Telefon darunter fällt, hängt von diesen Merkmalen ab.

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Artikel 2 Nummer 8 erfasst einen Vertrag, der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, oder für den der Verbraucher unter diesen Umständen ein Angebot gemacht hat; einen Vertrag, der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem solchen Ort bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde; sowie einen Vertrag, der auf einem Ausflug geschlossen wird, den der Unternehmer in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert hat, für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und entsprechende Verträge abzuschließen.

Personenbezogene Daten statt Geld. Seit der Omnibus-Änderung gilt die Richtlinie auch, wenn der Unternehmer digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, oder eine digitale Dienstleistung bereitstellt oder deren Bereitstellung zusagt und der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder deren Bereitstellung zusagt (Artikel 3 Absatz 1a). Auf dieser Grundlage gilt sie nicht, wenn der Unternehmer die Daten ausschließlich zur Bereitstellung der Inhalte oder der Dienstleistung oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen verarbeitet und sie zu keinen anderen Zwecken verarbeitet.

Verträge außerhalb der Richtlinie und Verträge mit eigenen Regeln (Artikel 3)

Artikel 3 Absatz 3 nimmt unter anderem Verträge über soziale Dienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Glücksspiele, Finanzdienstleistungen, die nicht unter Artikel 3 Absatz 1b fallen, die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Immobilien, den Bau von neuen Gebäuden und erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die Vermietung von Wohnraum, Teilzeitnutzungsverträge im Geltungsbereich der Richtlinie 2008/122/EG, die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden, unter Verwendung von Warenautomaten geschlossene Verträge sowie Waren aus, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden.

Pauschalreisen und Personenbeförderung. Pauschalreiseverträge im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 sind ausgenommen; Artikel 6 Absatz 7, Artikel 8 Absätze 2 und 6 sowie die Artikel 19, 21 und 22 gelten für sie jedoch entsprechend (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g). Die Beförderung von Personen ist ausgenommen, mit Ausnahme des Artikels 8 Absatz 2 und der Artikel 19, 21 und 22 (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe k). Das 14-tägige Widerrufsrecht des Artikels 9 gehört nicht zu diesen Bestimmungen; zur Stornierung einer Pauschalreise siehe unseren Leitfaden zur EU-Pauschalreiserichtlinie.

Finanzdienstleistungen im Fernabsatz. Nach der Richtlinie (EU) 2023/2673 gelten für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen die in Artikel 3 Absatz 1b aufgeführten Bestimmungen, darunter ein eigenes Kapitel (Artikel 16a bis 16e), nach dem der Verbraucher den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen widerrufen kann, ohne eine Vertragsstrafe zahlen oder Gründe nennen zu müssen; bei Fernabsatzverträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen beträgt die Frist 30 Kalendertage (Artikel 16b Absatz 1). Dieser Leitfaden behandelt die allgemeine Regelung.

Weitere Grenzen. Kollidiert eine Bestimmung der Richtlinie mit einer Bestimmung eines anderen Unionsrechtsakts, der spezifische Sektoren regelt, so hat die Bestimmung dieses anderen Rechtsakts in dem betreffenden Sektor Vorrang (Artikel 3 Absatz 2). Die Mitgliedstaaten können außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ausnehmen, bei denen die vom Verbraucher zu zahlende Gegenleistung einen in Artikel 3 Absatz 4 festgelegten niedrigen Schwellenwert nicht überschreitet. Das allgemeine innerstaatliche Vertragsrecht über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags bleibt unberührt, soweit die Richtlinie diese Aspekte nicht regelt (Artikel 3 Absatz 5), und Unternehmer können Vertragsbedingungen anbieten, die über den Schutz der Richtlinie hinausgehen (Artikel 3 Absatz 6).

Worüber muss der Unternehmer Sie informieren, bevor Sie gebunden sind? (Artikel 6 bis 8)

Bevor der Verbraucher durch einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, muss der Unternehmer ihn in klarer und verständlicher Weise über die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Punkte informieren. Dazu gehören die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, die Identität des Unternehmers, die Anschrift des Ortes seiner Niederlassung, seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben mit etwaigen Liefer- oder Versandkosten sowie gegebenenfalls der Hinweis, dass der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert worden ist (Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a bis ea).

Informationen zum Widerruf. Besteht ein Widerrufsrecht, muss der Unternehmer die Bedingungen, Fristen und Verfahren für seine Ausübung angeben, das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B zur Verfügung stellen und gegebenenfalls über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion nach Artikel 11a informieren (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h). Gegebenenfalls muss er darauf hinweisen, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat (Buchstabe i), und wenn Artikel 16 das Recht ausschließt, muss er darauf hinweisen oder die Umstände angeben, unter denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht verliert (Buchstabe k). Die zutreffend ausgefüllte Muster-Widerrufsbelehrung in Anhang I Teil A erfüllt die Informationspflichten nach den Buchstaben h, i und j (Artikel 6 Absatz 4).

Ergänzungen durch die Richtlinie (EU) 2024/825. Nach dieser Richtlinie, deren nationale Maßnahmen die Mitgliedstaaten ab dem 27. September 2026 anwenden mussten, umfasst die Liste auch umweltfreundliche Liefermöglichkeiten, sofern verfügbar (Buchstabe g), einen in hervorgehobener Weise gegebenen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht für Waren mit seiner Mindestdauer von zwei Jahren (Buchstabe l), für Waren mit digitalen Elementen, für digitale Inhalte und für digitale Dienstleistungen den Mindestzeitraum für Softwareaktualisierungen, sofern der Hersteller oder Anbieter dem Unternehmer diese Information zur Verfügung stellt (Buchstabe lc), und gegebenenfalls den Reparierbarkeitswert der Waren (Buchstabe u).

Was die Informationen bewirken. Sie sind fester Bestandteil des Vertrags und dürfen nicht geändert werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes (Artikel 6 Absatz 5). Ist der Unternehmer seiner Pflicht zur Information über die zusätzlichen und sonstigen Kosten (Buchstabe e) oder über die Kosten für die Rücksendung der Waren (Buchstabe i) nicht nachgekommen, so hat der Verbraucher die zusätzlichen und sonstigen Kosten nicht zu tragen (Artikel 6 Absatz 6); dass er die Rücksendekosten nicht trägt, wenn der Unternehmer ihn nicht darüber unterrichtet hat, folgt aus Artikel 14 Absatz 1. Die Beweislast für die Erfüllung der Informationspflichten obliegt dem Unternehmer (Artikel 6 Absatz 9).

Die Bestellschaltfläche. Verpflichtet ein auf elektronischem Wege geschlossener Fernabsatzvertrag den Verbraucher zur Zahlung und umfasst der Bestellvorgang die Aktivierung einer Schaltfläche oder eine ähnliche Funktion, so ist diese gut lesbar ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen; andernfalls ist der Verbraucher durch den Vertrag oder die Bestellung nicht gebunden (Artikel 8 Absatz 2). Der Unternehmer stellt dem Verbraucher anschließend die Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, spätestens bei der Lieferung der Waren oder bevor die Ausführung der Dienstleistung beginnt (Artikel 8 Absatz 7).

Wann beginnt und endet die 14-tägige Widerrufsfrist? (Artikel 9)

Das hängt von der Vertragsart ab (Artikel 9 Absatz 2). Bei Dienstleistungsverträgen endet die Frist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Kaufverträgen endet sie 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der Waren gelangt. Bei Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, endet sie 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c).

Mehrere Lieferungen. Werden mehrere im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellte Waren getrennt geliefert, läuft die Frist ab dem physischen Besitz der letzten Ware; bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab der letzten Teilsendung oder dem letzten Stück; bei Verträgen zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum ab der ersten Ware (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i bis iii).

Eine mögliche Frist von 30 Tagen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der Verbraucher in Bezug auf aggressive oder irreführende Vermarktungs- oder Verkaufspraktiken kann ein Mitgliedstaat die Frist auf 30 Tage verlängern, wenn die Verträge im Zusammenhang mit unerbetenen Besuchen eines Unternehmers in der Wohnung eines Verbrauchers oder mit Ausflügen geschlossen werden, die ein Unternehmer in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert, dass für den Verkauf von Produkten geworben wird oder Produkte verkauft werden (Artikel 9 Absatz 1a). Prüfen Sie, ob der betreffende Staat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.

Erfüllung während der Frist. Die Mitgliedstaaten verbieten den Vertragsparteien nicht, ihre vertraglichen Verpflichtungen während der Widerrufsfrist zu erfüllen; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können sie jedoch innerstaatliche Rechtsvorschriften aufrechterhalten, die dem Unternehmer verbieten, innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsabschluss Zahlung vom Verbraucher zu fordern und entgegenzunehmen (Artikel 9 Absatz 3).

SituationBeginn der 14 TageWas die Frist verändertVorschrift
Dienstleistungsvertrag, auch über eine digitale DienstleistungTag des VertragsabschlussesVerloren nach vollständiger Erbringung; wenn der Verbraucher zahlt, nur bei vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung (Art. 16 Buchst. a)Art. 9 Abs. 2 Buchst. a und Art. 16 Buchst. a
Kaufvertrag, einzelne LieferungTag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der Waren gelangtAusnahmen in Art. 16 für bestimmte WarenArt. 9 Abs. 2 Buchst. b
Mehrere Waren einer Bestellung, getrennt geliefertPhysischer Besitz der letzten WareNichts über die allgemeinen Regeln hinausArt. 9 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i
Eine Ware in mehreren Teilsendungen oder StückenPhysischer Besitz der letzten Teilsendung oder des letzten StücksNichts über die allgemeinen Regeln hinausArt. 9 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii
Regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten ZeitraumPhysischer Besitz der ersten WareNichts über die allgemeinen Regeln hinausArt. 9 Abs. 2 Buchst. b Ziff. iii
Digitale Inhalte, nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefertTag des VertragsabschlussesVerloren mit Beginn der Vertragserfüllung; wenn der Verbraucher zahlt, nur mit den drei Schritten des Art. 16 Buchst. mArt. 9 Abs. 2 Buchst. c und Art. 16 Buchst. m
Unerbetener Besuch in der Wohnung oder vom Unternehmer organisierter AusflugWie oben, je nach VertragsartMitgliedstaat kann auf 30 Tage verlängernArt. 9 Abs. 1a
Keine Belehrung über das WiderrufsrechtWie oben, je nach VertragsartVerlängerung um 12 Monate oder Ende 14 Tage nach nachgeholter InformationArt. 10

Was gilt, wenn der Unternehmer Sie nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat? (Artikel 10)

Die Frist verlängert sich. Hat der Unternehmer die nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h erforderlichen Informationen nicht erteilt, läuft die Widerrufsfrist 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist gemäß Artikel 9 Absatz 2 ab (Artikel 10 Absatz 1). Erteilt der Unternehmer die Informationen binnen 12 Monaten ab dem in Artikel 9 Absatz 2 genannten Tag, endet die Frist 14 Tage oder, sofern der Mitgliedstaat Bestimmungen gemäß Artikel 9 Absatz 1a erlassen hat, 30 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat (Artikel 10 Absatz 2).

Fehlende Informationen haben weitere Folgen. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für den Wertverlust der Waren, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (Artikel 14 Absatz 2), und hat für Dienstleistungen oder Versorgungsleistungen, die während der Widerrufsfrist ganz oder teilweise erbracht wurden, nicht aufzukommen, wenn der Unternehmer die Informationen nach Buchstabe h oder j nicht bereitgestellt hat (Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i).

Wie widerrufen Sie: Formular, eigene Worte oder Online-Widerrufsfunktion? (Artikel 11 bis 12)

Vor Ablauf der Frist muss der Verbraucher den Unternehmer über seinen Entschluss zum Widerruf informieren, entweder mit dem Muster-Widerrufsformular des Anhangs I Teil B oder durch eine Erklärung in beliebiger anderer Form, aus der sein Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht (Artikel 11 Absatz 1). Die Mitgliedstaaten legen für das Musterformular keine weiteren Formvorschriften fest. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Mitteilung vor Ablauf der Frist absendet (Artikel 11 Absatz 2).

Beweis. Die Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts nach Artikel 11 obliegt dem Verbraucher (Artikel 11 Absatz 4). Nach Erwägungsgrund 44 könnte die Anforderung durch einen Brief, einen Telefonanruf oder durch die Rücksendung der Waren, begleitet von einer deutlichen Erklärung, erfüllt sein, und es liegt im Interesse des Verbrauchers, für die Mitteilung einen dauerhaften Datenträger zu verwenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher außerdem die Wahl einräumen, das Formular oder eine andere eindeutige Erklärung auf seiner Webseite elektronisch auszufüllen und abzuschicken; dann muss er unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (Artikel 11 Absatz 3).

Die Widerrufsfunktion. Artikel 11a, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673, mussten die Mitgliedstaaten ab dem 19. Juni 2026 anwenden (Artikel 2 jener Richtlinie). Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, stellt der Unternehmer sicher, dass der Verbraucher den Vertrag auch mit einer Widerrufsfunktion widerrufen kann; diese ist gut lesbar mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung gekennzeichnet, während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar, auf der Online-Benutzeroberfläche hervorgehoben platziert und leicht zugänglich (Artikel 11a Absatz 1).

Über die Funktion kann der Verbraucher eine Online-Widerrufserklärung versenden, mit der er seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und das elektronische Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung angibt oder bestätigt (Artikel 11a Absatz 2), und sie über eine Bestätigungsfunktion übermitteln, die gut lesbar und ausschließlich mit den Worten „Widerruf bestätigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung gekennzeichnet ist (Artikel 11a Absatz 3). Der Unternehmer übermittelt dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung, die unter anderem den Inhalt der Widerrufserklärung sowie das Datum und die Uhrzeit ihres Eingangs enthält (Artikel 11a Absatz 4). Eine vor Ablauf der Frist abgegebene Online-Widerrufserklärung gilt als rechtzeitig (Artikel 11a Absatz 5). Das Formular und jede andere eindeutige Erklärung bleiben als Alternativen verfügbar.

Wirkung. Mit der Ausübung des Widerrufsrechts enden die Verpflichtungen der Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrags oder, sofern der Verbraucher ein Angebot abgegeben hat, zum Abschluss des Vertrags (Artikel 12).

Rückzahlung und Rücksendung: was Unternehmer und Verbraucher tun müssen (Artikel 13 bis 15)

Die Rückzahlung durch den Unternehmer. Der Unternehmer hat alle erhaltenen Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er über den Widerruf informiert wird (Artikel 13 Absatz 1). Er verwendet dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und für ihn fallen infolge der Rückzahlung keine Kosten an. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten zu erstatten, wenn sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung entschieden hat (Artikel 13 Absatz 2). Bei Kaufverträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er sie zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, es sei denn, er hat angeboten, die Waren selbst abzuholen (Artikel 13 Absatz 3).

Die Rücksendung durch den Verbraucher. Sofern der Unternehmer nicht angeboten hat, die Waren selbst abzuholen, hat der Verbraucher sie unverzüglich und in jedem Fall spätestens nach 14 Tagen ab der Mitteilung seines Entschlusses zum Widerruf an den Unternehmer oder eine von diesem zur Entgegennahme ermächtigte Person zurückzusenden oder zu übergeben; die Frist ist gewahrt, wenn er die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet (Artikel 14 Absatz 1). Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen, oder hat es unterlassen, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, holt der Unternehmer Waren, die so beschaffen sind, dass sie normalerweise nicht per Post zurückgesandt werden können, auf eigene Kosten ab.

Wertverlust. Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist (Artikel 14 Absatz 2). Erwägungsgrund 47 zieht den Vergleich mit einem Geschäft, in dem der Verbraucher ein Kleidungsstück anprobieren, nicht jedoch tragen darf, und hält fest, dass der Verbraucher bei einem darüber hinausgehenden Umgang das Widerrufsrecht nicht verlieren, aber für einen etwaigen Wertverlust haften sollte.

Vorzeitig begonnene Dienstleistungen. Möchte der Verbraucher, dass eine Dienstleistung oder eine Versorgungsleistung während der Widerrufsfrist beginnt, und verpflichtet ihn der Vertrag zur Zahlung, muss der Unternehmer ihn auffordern, ein ausdrückliches Verlangen zu erklären (bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf einem dauerhaften Datenträger, Artikel 7 Absatz 3), und von ihm die Bestätigung verlangen, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 8 Absatz 8). Widerruft der Verbraucher danach, zahlt er einen Betrag, der verhältnismäßig dem entspricht, was bis zu dem Zeitpunkt geleistet worden ist, zu dem er den Unternehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, berechnet auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises oder, wenn dieser überhöht ist, des Marktwerts der erbrachten Leistung (Artikel 14 Absatz 3); nach Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a hat er keine Kosten zu tragen, wenn der Unternehmer die Informationen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h oder j nicht bereitgestellt hat oder der Verbraucher kein ausdrückliches Verlangen erklärt hat.

Keine weitere Haftung. Sofern in Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 nichts anderes vorgesehen ist, kann der Verbraucher aufgrund der Ausübung seines Widerrufsrechts nicht in Anspruch genommen werden (Artikel 14 Absatz 5). Akzessorische Verträge werden automatisch beendet, ohne dass dem Verbraucher dafür Kosten entstehen dürfen, außer den in Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 vorgesehenen, und unbeschadet des Artikels 15 der Richtlinie 2008/48/EG (Artikel 15 Absatz 1).

Bei welchen Käufen besteht kein Widerrufsrecht? (Artikel 16)

Artikel 16 zählt die Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge auf, bei denen die Mitgliedstaaten kein Widerrufsrecht vorsehen. Mehrere Ausnahmen enthalten eigene Voraussetzungen; jede ist daher nach ihrem eigenen Wortlaut zu lesen.

Waren. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Buchstabe c); Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (Buchstabe d); versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Buchstabe e); Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (Buchstabe f); bestimmte in Buchstabe g beschriebene alkoholische Getränke; Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Buchstabe i); sowie Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen (Buchstabe j).

Dienstleistungen und andere Fälle. Dienstleistungsverträge nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, sofern der Vertrag den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet jedoch nur, wenn die Erbringung mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und seiner Bestätigung begonnen hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (Buchstabe a); Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (Buchstabe b); ein Besuch, zu dem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, wobei ein Widerrufsrecht für weitere, nicht ausdrücklich verlangte Dienstleistungen und für Waren besteht, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden (Buchstabe h); Verträge, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden (Buchstabe k); sowie Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Mietwagen, Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (Buchstabe l).

Nationale Abweichungen. Für Verträge im Zusammenhang mit unerbetenen Besuchen in der Wohnung des Verbrauchers und mit von Unternehmern organisierten Ausflügen können die Mitgliedstaaten von den Ausnahmen in den Buchstaben a, b, c und e abweichen (Artikel 16 Absatz 2), und für zahlungspflichtige Dienstleistungsverträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch für Reparaturarbeiten aufgefordert hat, können sie vorsehen, dass das Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung verloren geht, wenn diese mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat (Artikel 16 Absatz 3). Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission über die Nutzung dieser Möglichkeiten in Kenntnis (Artikel 29 Absatz 1).

Downloads, Apps und Streaming: digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen

Die Omnibus-Richtlinie hat für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen die Begriffsbestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/770 übernommen (Artikel 2 Nummern 11 und 16) und behandelt eine digitale Dienstleistung als Dienstleistung (Artikel 2 Nummer 6). Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, läuft die Frist ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c).

Wann das Recht verloren geht. Bei solchen digitalen Inhalten besteht kein Widerrufsrecht, sobald die Vertragserfüllung begonnen hat und, sofern der Vertrag den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet, der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung während der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat, bestätigt hat, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, und der Unternehmer eine Bestätigung gemäß Artikel 7 Absatz 2 oder Artikel 8 Absatz 7 zur Verfügung gestellt hat (Artikel 16 Buchstabe m). Fehlt einer dieser Schritte, hat der Verbraucher für die vollständige oder teilweise Bereitstellung der digitalen Inhalte nicht aufzukommen (Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe b). Eine digitale Dienstleistung, etwa ein Streaming-Abonnement, folgt der Regel für Dienstleistungen in Artikel 16 Buchstabe a.

Nach dem Widerruf. Für personenbezogene Daten gelten weiterhin die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 (Artikel 13 Absatz 4). Vorbehaltlich der Ausnahmen in Artikel 13 Absatz 5 darf der Unternehmer andere Inhalte, die der Verbraucher bereitgestellt oder erstellt hat, nicht verwenden; außer in den Fällen der Buchstaben a bis c dieses Absatzes muss er sie dem Verbraucher auf dessen Ersuchen bereitstellen, und der Verbraucher ist berechtigt, sie kostenfrei, ohne Behinderung durch den Unternehmer, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format wiederzuerlangen (Artikel 13 Absätze 5 bis 7); der Unternehmer darf unbeschadet des Absatzes 6 jede weitere Nutzung unterbinden, etwa indem er das Nutzerkonto sperrt (Artikel 13 Absatz 8), und der Verbraucher hat die Nutzung der Inhalte oder der Dienstleistung sowie deren Zurverfügungstellung an Dritte zu unterlassen (Artikel 14 Absatz 2a). Siehe auch unseren Leitfaden zur DSGVO für Unternehmen.

Kauf auf einem Online-Marktplatz: Wer ist der Verkäufer? (Artikel 6a)

Es kommt darauf an, ob der Verkäufer ein Unternehmer ist. Bevor der Verbraucher auf einem Online-Marktplatz gebunden ist, muss dessen Anbieter angeben, ob es sich bei dem Dritten, der die Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte anbietet, um einen Unternehmer handelt, und zwar auf der Grundlage der Erklärung dieses Dritten, und, falls nicht, dass die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte auf den Vertrag keine Anwendung finden (Artikel 6a Absatz 1 Buchstaben b und c). Gegebenenfalls muss der Anbieter auch angeben, wie die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zwischen ihm und dem Dritten aufgeteilt werden (Artikel 6a Absatz 1 Buchstabe d); daraus kann der Verbraucher ersehen, an wen er sich beim Widerruf wendet.

Nationales Recht, grenzüberschreitende Käufe und wo ein Streit zu klären ist

Artikel 4 legt den Grad der Harmonisierung fest: Sofern die Richtlinie nichts anderes bestimmt, dürfen die Mitgliedstaaten weder von ihren Bestimmungen abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften aufrechterhalten noch einführen, auch keine strengeren oder weniger strengen. Die Regelungsmöglichkeiten, die sie zulässt, etwa Artikel 9 Absatz 1a und die Abweichungen in Artikel 16, bedeuten, dass sich die Regeln zwischen den Staaten dennoch unterscheiden können; der Verbraucher beruft sich auf die nationalen Vorschriften, mit denen die Richtlinie umgesetzt wird.

Welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Verbrauchervertrag anzuwenden ist und welches Gericht über den Streit entscheidet, sind gesonderte Fragen: siehe unsere Leitfäden dazu, welches Recht für einen Vertrag gilt und welches EU-Gericht zuständig ist. Bei einer ausbleibenden Rückzahlung können das Europäische Mahnverfahren und das Verfahren für geringfügige Forderungen sowie die EU-Mediationsrichtlinie von Bedeutung sein.

Praktische Schritte, wenn Sie einen Kauf widerrufen möchten

1. Berechnen Sie die Frist. Bestimmen Sie den Anfangstag nach Artikel 9 Absatz 2 und prüfen Sie, ob Sie die Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten haben; falls nicht, gilt Artikel 10.

2. Prüfen Sie die Ausnahmen. Gleichen Sie Artikel 16 mit dem Gekauften ab, einschließlich der Voraussetzungen in den Buchstaben a und m, und lesen Sie die Informationen, die der Unternehmer nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe k gegeben hat.

3. Senden Sie eine eindeutige Erklärung und bewahren Sie den Nachweis auf. Verwenden Sie das Musterformular, eine E-Mail oder einen Brief oder, sofern vorhanden, die Widerrufsfunktion, und bewahren Sie die Eingangsbestätigung oder den Absendenachweis auf (Artikel 11 und 11a).

4. Senden Sie die Waren innerhalb von 14 Tagen zurück. Sofern der Unternehmer sie nicht abholt, senden Sie sie binnen 14 Tagen nach Mitteilung Ihres Entschlusses zurück, bewahren Sie den Einlieferungsnachweis auf (Artikel 14 Absatz 1) und gehen Sie mit ihnen nur so um, wie es zur Prüfung nötig ist (Artikel 14 Absatz 2).

5. Prüfen Sie das nationale Umsetzungsrecht des betreffenden Staates, insbesondere zu Artikel 9 Absatz 1a und Artikel 16, und holen Sie dort Rat ein, wenn innerhalb der Frist des Artikels 13 Absatz 1 keine Rückzahlung eingeht.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Grund angeben, wenn ich einen Online-Kauf widerrufe?

Nein. Nach Artikel 9 Absatz 1 kann der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern nicht eine der Ausnahmen des Artikels 16 Anwendung findet. Er trägt keine anderen Kosten als die in Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 vorgesehenen, etwa die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn der Unternehmer ihn darüber unterrichtet hat.

Reicht es, das Paket zurückzuschicken, um zu widerrufen?

Die Richtlinie verlangt, dass der Verbraucher den Unternehmer vor Ablauf der Frist über seinen Entschluss zum Widerruf informiert, entweder mit dem Musterformular oder durch eine andere Erklärung, aus der dieser Entschluss eindeutig hervorgeht (Artikel 11 Absatz 1). Nach Erwägungsgrund 44 könnte die Rücksendung der Waren, begleitet von einer deutlichen Erklärung, diese Anforderung erfüllen. Da der Verbraucher die Beweislast trägt (Artikel 11 Absatz 4), ist eine schriftliche Erklärung, die zusammen mit dem Absendenachweis aufbewahrt wird, der sicherere Weg.

Wer trägt beim Widerruf die Kosten der Rücksendung?

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen, oder hat es unterlassen, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat (Artikel 14 Absatz 1). Der Hinweis auf diese Kosten gehört zu den Informationen, die der Unternehmer vor Vertragsschluss nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i geben muss.

Darf der Unternehmer mir einen Gutschein oder ein Guthaben statt einer Rückzahlung geben?

Der Unternehmer muss dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und vorausgesetzt, für den Verbraucher fallen infolge der Rückzahlung keine Kosten an (Artikel 13 Absatz 1). Die Rückzahlung umfasst gegebenenfalls die Lieferkosten (Artikel 13 Absatz 1); der Unternehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Kosten einer Lieferart zu erstatten, für die sich der Verbraucher ausdrücklich anstelle der angebotenen günstigsten Standardlieferung entschieden hat (Artikel 13 Absatz 2).

Kann ich widerrufen, nachdem ich ein Spiel heruntergeladen oder ein Streaming-Abonnement begonnen habe?

Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, geht das Recht verloren, sobald die Vertragserfüllung begonnen hat und, sofern der Vertrag den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet, der Verbraucher dem Beginn während der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt, den Verlust seines Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen und der Unternehmer die Bestätigung nach Artikel 7 Absatz 2 oder Artikel 8 Absatz 7 zur Verfügung gestellt hat (Artikel 16 Buchstabe m). Bei einer digitalen Dienstleistung geht es nach vollständiger Erbringung verloren, sofern der Vertrag zur Zahlung verpflichtet jedoch nur, wenn die Erbringung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und Bestätigung des Verbrauchers begonnen hat (Artikel 16 Buchstabe a). Widerrufen Sie eine Dienstleistung, nachdem Sie ausdrücklich verlangt haben, dass sie während der Widerrufsfrist beginnt, zahlen Sie einen Betrag, der verhältnismäßig dem bis zu Ihrer Unterrichtung des Unternehmers Geleisteten entspricht (Artikel 14 Absatz 3), es sei denn, der Unternehmer hat die Informationen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h oder j nicht bereitgestellt (Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i).

Braucht jetzt jede Website eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“?

Artikel 11a, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673, verlangt bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine Widerrufsfunktion, und die Mitgliedstaaten mussten ihre nationalen Maßnahmen ab dem 19. Juni 2026 anwenden. Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar sein und führt zu einer Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (Artikel 11a Absätze 1 und 4). Prüfen Sie das nationale Umsetzungsrecht des betreffenden Staates.

Gelten diese Rechte, wenn ich auf einem Online-Marktplatz bei einer Privatperson kaufe?

Die Richtlinie gilt für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Der Anbieter des Online-Marktplatzes muss Ihnen auf der Grundlage der Erklärung des Verkäufers mitteilen, ob dieser ein Unternehmer ist, und, falls nicht, dass die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte auf den Vertrag keine Anwendung finden (Artikel 6a Absatz 1 Buchstaben b und c).

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