Auf dieser Seite
- Welche griechische Unternehmensform passt zu Ihrem Haftungsrisiko?
- Wie funktionieren e-YMS und die zentralen Gründungsstellen?
- Welche Steuernummer und Zugangsdaten brauchen Gründer?
- Welche Unterlagen müssen ausländische Gründer vorbereiten?
- Erlaubt Unternehmensbesitz den Aufenthalt oder die Arbeit in Griechenland?
- Darf das Unternehmen nach der Gründung sofort tätig werden?
- Drei Beispiele aus der Praxis
- Checkliste vor der Einreichung
- Amtliche Quellen
- Beratung einholen
- Häufig gestellte Fragen
- Offizielle Quellen
Sie müssen weder Grieche sein noch in Griechenland leben, um eine griechische Gesellschaft zu besitzen, und die meisten Gesellschaften lassen sich heute online über die elektronische zentrale Anlaufstelle des Staates, e-YMS, gründen. Was ausländische Gründer am häufigsten falsch einschätzen, ist nicht die Anmeldung selbst, sondern drei vorgelagerte Entscheidungen: welche Rechtsform bestimmt, wer zahlt, wenn das Unternehmen nicht zahlen kann; was ein nicht griechischer Gründer in der Hand haben muss, bevor er sich anmeldet; und der Unterschied zwischen dem Besitz einer Gesellschaft und dem Recht, in Griechenland zu leben und zu arbeiten. Dieser Leitfaden behandelt jeden Punkt der Reihe nach und verweist bei jeder Regel auf die amtlichen griechischen Texte.
Welche griechische Unternehmensform passt zu Ihrem Haftungsrisiko?
Das griechische Recht bietet mehrere Formen für ein Unternehmen. Sie unterscheiden sich bei Formalitäten, Kosten und Kapital, doch die entscheidende Frage lautet: Wer haftet für die Schulden des Unternehmens, wenn dessen eigenes Geld nicht reicht? Die wichtigsten Möglichkeiten, von der ungeschütztesten zur geschütztesten:
Einzelunternehmen (atomiki epicheirisi)
Sie handeln in Ihrem eigenen Namen. Zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern steht keine eigene juristische Person; die Schulden des Unternehmens sind Ihre persönlichen Schulden, und Ihr Privatvermögen haftet dafür. Griechenlands amtliches Verzeichnis der Verwaltungsverfahren beschreibt einen vollständig digitalen gov.gr-Dienst zur Gründung eines Einzelunternehmens, führt ihn aber als verfügbar für griechische oder EU-Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in Griechenland (amtliche Verfahrensbeschreibung). Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, welcher Weg für Sie gilt, bevor Sie mit dieser Form planen.
Offene Handelsgesellschaft (OE)
Eine omorrythmi etaireia besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, doch nach den Personengesellschaftsregeln des Gesetzes 4072/2012 haftet jeder Gesellschafter neben ihr für ihre Schulden, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Praktisch kann ein Gläubiger jeden einzelnen Gesellschafter auf die gesamte Schuld in Anspruch nehmen, nicht nur auf einen Anteil. Die OE passt zu Menschen, die einander kennen und vertrauen und die volle persönliche Haftung akzeptieren; für passive Investoren eignet sie sich schlecht.
Kommanditgesellschaft (EE)
Eine eterorrythmi etaireia braucht mindestens einen persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter und mindestens einen Kommanditisten. Ein Kommanditist, der die vereinbarte Einlage geleistet hat, haftet nicht für die Schulden der Gesellschaft; wer sie nicht geleistet hat, haftet persönlich bis zur Höhe des offenen Betrags. Dieser Schutz kann verloren gehen. Ein Kommanditist kann wie ein unbeschränkt haftender Gesellschafter behandelt werden, wenn sein Name in der Firma erscheint, für Handlungen mit Vertretungsmacht für die Gesellschaft oder für Schulden, die entstanden sind, während die Gesellschaft schon vor ihrer Eintragung im Allgemeinen Handelsregister (GEMI) tätig war – jeweils außer wenn der Gläubiger wusste, dass die Person nur Kommanditist war (EE-Regeln, Gesetz 4072/2012, Artikel 271 bis 281).
Private Kapitalgesellschaft (IKE)
Die idiotiki kefalaiouchiki etaireia wurde 2012 als neue Gesellschaftsform eingeführt. Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen können sie gründen, und auch eine Ein-Personen-IKE ist zulässig. Die Gesellschafter legen das Kapital frei fest, und das Gesetz sagt ausdrücklich, dass es sogar null betragen kann. Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten (IKE-Regeln, Gesetz 4072/2012, Artikel 43 bis 120).
Die Ausnahme ist in die Rechtsform selbst eingebaut. IKE-Gesellschafter können drei Arten von Einlagen leisten:
- Kapitaleinlagen – Geld oder Sacheinlagen, die das Kapital bilden. Das Kapital muss bei der Gründung vollständig eingezahlt werden, und die Geschäftsführung muss die vollständige Einzahlung innerhalb eines Monats durch eine im GEMI eingetragene Erklärung bestätigen.
- Nicht-Kapitaleinlagen – Leistungen, die kein Kapital sein können, etwa die Verpflichtung, Arbeiten auszuführen oder Dienstleistungen zu erbringen; die Satzung muss sie bestimmen und bewerten.
- Garantieeinlagen – die Verpflichtung, gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft bis zu einem in der Satzung festgelegten Betrag für deren Schulden einzustehen. Hier greift der Schutz der beschränkten Haftung nicht: Gläubiger können sich direkt an den garantierenden Gesellschafter halten, mehrere garantierende Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, und wer ausscheidet, solange diese Haftung nicht vollständig erfüllt ist, haftet für Schulden, die vor der Eintragung des Ausscheidens im GEMI entstanden sind, noch drei Jahre nach dieser Eintragung.
Eine IKE schützt also einen Gesellschafter, der nur Kapital- oder Nicht-Kapitaleinlagen leistet, während eine Garantieeinlage bewusst eine persönliche Haftung begründet. Lesen Sie die Einlageklauseln eines IKE-Satzungsentwurfs ebenso sorgfältig wie die Kapitalklausel.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE)
Auch die ältere etaireia periorismenis efthynis, geregelt im Gesetz 3190/1955, schützt ihre Gesellschafter: Für ihre Schulden haftet nur die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen (Gesetzestext der EPE). Sie kann weiterhin gegründet werden, entweder mit einer Mustersatzung oder durch notarielle Urkunde, und erlangt mit der Eintragung im GEMI Rechtspersönlichkeit. Fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, ob sie für Ihre Pläne etwas bietet, was eine IKE nicht bietet.
Aktiengesellschaft (AE)
Die AE ist eine weitere Unternehmensform, die über das amtliche e-YMS-Gründungsverfahren verfügbar ist. Wenn Ihr Vorhaben externe Investoren einbezieht, lassen Sie vor der Auswahl Geschäftsführung, Kapitalstruktur und Investorenrechte mit einer IKE oder EPE vergleichen.
| Rechtsform | Wer haftet für die Schulden des Unternehmens | Üblicher Gründungsweg | Nicht-EU-Gründer: Aufenthaltstitel für die Gründung nötig? |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Sie selbst, mit Ihrem Privatvermögen | Gewerbeanmeldung bei der Steuerverwaltung; der digitale gov.gr-Weg ist für griechische oder EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Griechenland vorgesehen | Der digitale Weg steht Nicht-EU-Staatsangehörigen nicht offen |
| OE | Die Gesellschaft und jeder Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch | e-YMS mit Mustersatzung oder eine physische zentrale Anlaufstelle | Ja, für unbeschränkt haftende Gesellschafter |
| EE | Die Gesellschaft; unbeschränkt haftende Gesellschafter ohne Grenze; Kommanditisten bis zur offenen Einlage | e-YMS mit Mustersatzung oder eine physische zentrale Anlaufstelle | Ja, für unbeschränkt haftende Gesellschafter |
| IKE | Nur die Gesellschaft, außer bei Garantieeinlagen der Gesellschafter | Nur e-YMS, sofern keine notarielle Urkunde verwendet wird | Nur wenn der Gründer in Griechenland lebt oder leben wird |
| EPE | Nur die Gesellschaft | e-YMS mit Mustersatzung oder notarielle Urkunde | Nur wenn der Gründer in Griechenland lebt oder leben wird |
Wie funktionieren e-YMS und die zentralen Gründungsstellen?
Die Gründung von Gesellschaften erfolgt in Griechenland über zentrale Anlaufstellen (YMS) nach dem Gesetz 4919/2022, das auch das GEMI regelt. Der schnellste Weg ist die elektronische zentrale Anlaufstelle e-YMS unter eyms.businessportal.gr. Nach Angaben des GEMI-Geschäftsportals können dort eine AE, OE, EE, EPE oder IKE gegründet werden, die IKE als Ein- oder Mehrpersonengesellschaft (GEMI-Geschäftsportal).
e-YMS arbeitet mit Mustersatzungen, die durch Ministerialentscheidung genehmigt sind; die aktuellen Fassungen sind auf der Seite des Entwicklungsministeriums zum Rechtsrahmen der zentralen Anlaufstelle aufgeführt. Das ist der Tausch: Schnelligkeit und eine niedrige Gebühr gegen Standardklauseln. Bei der IKE geht das Gesetz weiter. Sie muss über e-YMS gegründet werden, mit der Mustersatzung oder der Mustersatzung mit ergänzendem Inhalt, es sei denn, es wird eine notarielle Urkunde verwendet. Diese verlangt das Gesetz zum Beispiel, wenn ein eingebrachter Vermögensgegenstand nur durch notarielle Urkunde übertragen werden kann; dann übernimmt eine zertifizierte Notarin oder ein zertifizierter Notar als zentrale Anlaufstelle die Gründung. Bei den anderen Formen führt eine individuelle Satzung oder eine notarielle Urkunde zu einer physischen zentralen Anlaufstelle, etwa der GEMI-Stelle einer Kammer oder einer zertifizierten Notarin beziehungsweise einem zertifizierten Notar.
Über e-YMS läuft das Verfahren so ab:
- Anmelden. Ein Gründer oder ein bevollmächtigter Dritter meldet sich mit persönlichen TAXISnet-Zugangsdaten an.
- Namen prüfen und reservieren. Die Plattform führt eine elektronische Vorprüfung von Firma und Kennzeichen durch und reserviert sie.
- Mustersatzung ausfüllen. Sie tragen die Daten der Gesellschaft online in die Mustersatzung ein. Nach der amtlichen Verfahrensbeschreibung gilt die Dateneingabe in e-YMS als eidesstattliche Erklärung, und es werden keine Dokumente hochgeladen (amtliches IKE-Verfahren).
- Alle Gründer unterzeichnen. Die übrigen Gründer werden benachrichtigt, authentifizieren sich und unterzeichnen die Satzung elektronisch; Geschäftsführer, die keine Gründer sind, nehmen ihre Bestellung auf demselben Weg an.
- Bezahlen und einreichen. Die Gebühr wird elektronisch bezahlt; der amtliche Kostenrechner zeigt den aktuellen Betrag.
- Eintragung. Das System trägt die Gesellschaft im GEMI und bei der zuständigen Kammer ein, vergibt ihre Steuernummer (AFM), unterrichtet die Sozialversicherungsanstalt e-EFKA, die die Gesellschaft bei Bedarf als Arbeitgeber erfasst, und stellt eine Gründungsbescheinigung aus.
Zwei Einzelheiten werden später wichtig. Erstens entsteht die Gesellschaft mit ihrer Eintragung im GEMI. Zweitens sind die Belege der Gründer nicht entbehrlich, nur weil nichts hochgeladen wird: Nach der gemeinsamen Ministerialentscheidung von 2025 über die Gründung über zentrale Anlaufstellen (Nr. 38164/2025, Regierungsanzeiger B' 2639/2025) sind sie in der Akte der Gesellschaft aufzubewahren und vorzulegen, wenn das GEMI eine Stichprobenkontrolle durchführt. Gesellschaften, die vor ihrer Gründung die Erlaubnis einer Aufsichtsbehörde benötigen, etwa Banken und Versicherer, fallen ganz aus dem gewöhnlichen Verfahren der zentralen Anlaufstelle heraus.
Welche Steuernummer und Zugangsdaten brauchen Gründer?
Jeder Gründer braucht eine aktive griechische Steuernummer (AFM). Das amtliche IKE-Verfahren nennt die Geschäftsfähigkeit der Gründer und eine aktive griechische AFM für jeden von ihnen als Voraussetzungen, und die Entscheidung von 2025 wendet dieselbe Anforderung auf Gründer an, die juristische Personen sind: Auch eine ausländische Muttergesellschaft, die als Gründerin beitritt, braucht eine eigene griechische AFM. Außerdem benötigen Sie Zugangsdaten zur Authentifizierung, also TAXISnet-Codes oder andere von der Plattform akzeptierte Zugangsdaten eines staatlichen Portals. Diese aus dem Ausland zu beschaffen, ist oft der langsamste Teil der Vorbereitung; beginnen Sie deshalb früh. Die griechische Steuerverwaltung AADE erläutert den aktuellen Antragsweg für Menschen mit Wohnsitz im Ausland auf ihrer Seite für Gebietsfremde.
Ein Steuervertreter ist nicht ausnahmslos vorgeschrieben. Nach dem Steuerverfahrensgesetz (Gesetz 5104/2024) kann ein nichtansässiger Steuerpflichtiger einen in Griechenland steueransässigen Vertreter zum Empfang der Korrespondenz bestellen; dieser haftet nicht für die Steuerschulden des Steuerpflichtigen. Für Umsatzsteuer und Versicherungsprämiensteuer verweist die Vorschrift auf gesonderte Vertretungsregeln. Klären Sie mit einem Steuerberater, welche Bestellung gegebenenfalls erforderlich ist, und unterscheiden Sie sie von der Vollmacht zur Unterzeichnung der Gründungsunterlagen.
Die Gründeranforderungen der Entscheidung von 2025 nennen ein griechisches Geschäftskonto nicht als eigenständige Voraussetzung. Die Gründererklärung verlangt jedoch Kontodaten für eine Rückzahlung, falls die Gründung aus Verantwortung der Gründungsstelle scheitert. Davon zu unterscheiden sind das Betriebskonto und die Kapitalzahlungspflichten einer IKE. Planen Sie die Finanzierung: Das IKE-Kapital ist vollständig einzuzahlen, und der Geschäftsführer muss die Zahlung innerhalb eines Monats bestätigen. Banken führen eigene Kundenprüfungen durch; klären Sie die Unterlagen frühzeitig.
Welche Unterlagen müssen ausländische Gründer vorbereiten?
Die Entscheidung von 2025 führt die Belege auf, über die Gründer verfügen müssen:
- EU-Bürger: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass oder eine genaue Kopie eines der beiden Dokumente.
- Nicht-EU-Staatsangehörige: ein gültiges, von Griechenland anerkanntes Reisedokument, gegebenenfalls mit Einreisevisum, sowie ein geeigneter Aufenthaltstitel in den im nächsten Abschnitt erläuterten Fällen.
- Eine ausländische Gesellschaft als Gründerin: eine genaue Kopie ihrer Satzung; eine Bescheinigung des Registers, in dem sie eingetragen ist, über ihre Eintragung und darüber, dass sie sich nicht in Liquidation, Insolvenz oder einem ähnlichen Verfahren befindet; den Gesellschaftsbeschluss, der die Beteiligung genehmigt und ihren Vertreter bestellt, oder eine Vollmacht; eine Apostille oder konsularische Legalisation, je nach Fall; und eine amtliche griechische Übersetzung, zum Beispiel durch eine Anwältin oder einen Anwalt oder durch eine beeidigte Übersetzerin oder einen beeidigten Übersetzer.
Manche Rollen haben eigene Regeln. In einer IKE muss der Geschäftsführer (diacheiristis) eine natürliche Person sein, die Gesellschafter sein kann, aber nicht muss; ist eine Gesellschaft Gesellschafterin und gilt die gesetzliche Grundregel zur Geschäftsführung, muss sie eine natürliche Person benennen, die für sie handelt. Ein Gründer kann eine andere Person mit den einzelnen Schritten beauftragen, doch diese allgemeine Vollmacht erstreckt sich nicht auf die Unterzeichnung der Satzung; nach der Entscheidung von 2025 braucht ein Gründer, der eine andere Person unterschreiben lassen will, eine notarielle Vollmacht. Die Gründer geben außerdem den Sitz der Gesellschaft an, der sich bei einer IKE in der in der Satzung genannten griechischen Gemeinde befindet, und erklären, ob die Räume im Eigentum stehen, gemietet oder unentgeltlich überlassen sind.
Erlaubt Unternehmensbesitz den Aufenthalt oder die Arbeit in Griechenland?
Gesellschaftsrecht und Aufenthaltsrecht sind getrennte Systeme. Nichts im Gründungsverfahren verleiht ein Recht auf Aufenthalt in Griechenland; stattdessen fragt es, ob Sie ein solches Recht bereits haben, wo es darauf ankommt.
- EU-Bürger stützen sich auf die Freizügigkeitsregeln der EU. Selbstständige können ihrer Tätigkeit in der EU ohne Arbeitserlaubnis nachgehen, und wer in ein anderes EU-Land zieht, sollte seinen Wohnsitz nach den ersten drei Monaten anmelden (Ihr Europa: Arbeitserlaubnis; Ihr Europa: Aufenthaltsrechte).
- Nicht-EU-Staatsangehörige brauchen für die Gründung einen Aufenthaltstitel, wenn sie in Griechenland leben oder leben wollen, und bei einer OE oder EE, wenn sie unbeschränkt haftende Gesellschafter werden (amtliches OE-Verfahren). Die Entscheidung von 2025 akzeptiert Titel, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit erlauben und im Feld „Remarks“ einen Vermerk wie „full market access“, „invest. activity“ oder „independent activity“ tragen; für Personen mit internationalem Schutz gelten eigene anerkannte Kategorien. Nach diesen Regeln braucht ein Nicht-EU-Gesellschafter einer IKE, der im Ausland lebt, für die Gründung keinen griechischen Aufenthaltstitel.
Darf das Unternehmen nach der Gründung sofort tätig werden?
Eine Gründungsbescheinigung bedeutet, dass die Gesellschaft existiert; sie bedeutet nicht, dass sie jede Tätigkeit ausüben darf. Das griechische Recht (Gesetz 4442/2016) unterwirft manche wirtschaftlichen Tätigkeiten einer vorherigen Anzeige und andere einer Genehmigung, bevor sie beginnen. Die Entscheidung von 2025 stellt klar, dass eine vorherige Anzeige oder Genehmigung nach diesem Gesetz – abgesehen von einer kurzen Liste von Tätigkeitscodes – keine Voraussetzung für die Gründung der Gesellschaft ist. Gründung und Genehmigung sind also zwei getrennte Spuren, und die zweite wird leicht vergessen.
- Tätigkeitscodes (KAD). Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden nach Tätigkeitscodes erfasst. Prüfen Sie mit dem amtlichen KAD-Prüfwerkzeug, ob Ihre über e-YMS gegründet werden können.
- Branchenregeln. Fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater für jede Tätigkeit, ob vor der Eröffnung eine Anzeige, eine Genehmigung oder eine berufliche Qualifikation nötig ist und wer sie erteilt.
- Ihre eigene Versicherung. Mit der Gründung wird die Gesellschaft bei Bedarf bei e-EFKA als Arbeitgeber erfasst; Ihre persönliche sozialversicherungsrechtliche Stellung als Gesellschafter oder Geschäftsführer ist eine eigene Frage, die Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären sollten.
- Laufende Pflichten. Rechnen Sie mit Buchführung, Umsatzsteuer- (FPA) und Ertragsteuererklärungen sowie Einreichungen beim GEMI. Denken Sie bei einer IKE an die Kapitalbestätigung innerhalb eines Monats und, falls jemand eine Garantieeinlage leistet, an die Pflicht der Geschäftsführung, nach jeder Änderung eine aktualisierte Erklärung beim GEMI einzureichen und sie auf der Website der Gesellschaft zu veröffentlichen.
Drei Beispiele aus der Praxis
1. Eine Beraterin von außerhalb der EU, die nicht in Griechenland lebt. Eine kanadische Webdesignerin mit Sitz in Lissabon möchte eine Ein-Personen-IKE, um mit griechischen Kunden zu arbeiten. Sie beschafft eine griechische AFM und Zugangsdaten, gründet die IKE online mit der Mustersatzung, übernimmt die Geschäftsführung und sorgt für einen Sitz in Griechenland. Weil sie weder in Griechenland lebt noch unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist, verlangen die Gründungsregeln keinen griechischen Aufenthaltstitel. Von wo aus die Gesellschaft tatsächlich geführt wird, kann steuerlich eine Rolle spielen; grenzüberschreitende Steuerberatung gehört deshalb in den Plan. Zieht sie später nach Athen, um die Gesellschaft zu führen, stellt sich die aufenthaltsrechtliche Frage gesondert.
2. Eine britische Gesellschaft gründet eine griechische Tochter. Die Muttergesellschaft wird alleinige Gesellschafterin einer IKE. Sie braucht eine eigene griechische AFM, eine aktuelle Bescheinigung ihres Registers, einen Vorstandsbeschluss, der die Investition genehmigt und einen Vertreter bestellt, eine Apostille und amtliche griechische Übersetzungen. Da der Geschäftsführer einer IKE eine natürliche Person sein muss, benennt die Muttergesellschaft eine natürliche Person als Geschäftsführer. Wenn diese Person von Griechenland aus arbeiten wird und keine EU-Staatsangehörige ist, braucht ihr Aufenthaltsstatus eigene Aufmerksamkeit.
3. Zwei Freunde, einer aus der EU und einer von außerhalb, planen ein Café. Sie denken an eine OE, weil sie einfach wirkt. Doch in einer OE haften beide Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, und der Freund von außerhalb der EU bräuchte einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Tätigkeit erlaubt, um unbeschränkt haftender Gesellschafter zu sein. Eine IKE begrenzt das Risiko beider Gesellschafter, solange keiner eine Garantieeinlage leistet. Lebt der Freund von außerhalb der EU in Griechenland, ist in beiden Fällen ein geeigneter Titel nötig; die OE fügt lediglich die Anforderung für unbeschränkt haftende Gesellschafter hinzu. Die Betriebsvorschriften für das Café sind eine eigene Spur und vor der Eröffnung zu prüfen.
Checkliste vor der Einreichung
- Wählen Sie die Rechtsform zuerst nach der Haftung, dann nach Formalitäten und Kosten, und entscheiden Sie, ob jemand eine Garantieeinlage leisten soll.
- Beschaffen Sie für jeden Gründer, auch für Gründer, die Gesellschaften sind, eine aktive griechische AFM und Zugangsdaten.
- Prüfen Sie Ihre Tätigkeitscodes mit dem amtlichen KAD-Prüfwerkzeug und klären Sie, welche Anzeige, Genehmigung oder Qualifikation die Tätigkeit erfordert.
- Nicht-EU-Gründer: Klären Sie, ob für die Gründung ein Aufenthaltstitel nötig ist und ob dessen Feld „Remarks“ eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt.
- Gesellschaften als Gründer: Bestellen Sie Registerbescheinigung, Gesellschaftsbeschluss, Apostille oder Legalisation und amtliche Übersetzungen.
- Benennen Sie bei einer IKE einen Geschäftsführer, der eine natürliche Person ist, und stellen Sie sicher, dass er die Bestellung elektronisch annehmen kann.
- Regeln Sie den Sitz und wissen Sie, ob die Räume im Eigentum stehen, gemietet oder unentgeltlich überlassen sind.
- Prüfen Sie die aktuelle Gebühr mit dem amtlichen Kostenrechner.
- Zahlen Sie nach der Eintragung das IKE-Kapital ein, notieren Sie die Monatsfrist für die Bestätigung und bewahren Sie die Belege der Gründer in der Akte der Gesellschaft auf.
- Klären Sie Steuer-, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen mit einer griechischen Steuerberaterin oder einem griechischen Steuerberater.
Amtliche Quellen
- GEMI-Geschäftsportal: I want to set up a new business; e-YMS: Anmeldung, Kostenrechner und Prüfung der Tätigkeitscodes.
- Entwicklungsministerium: Rechtsrahmen der zentralen Anlaufstelle (Gesetz 4919/2022, gemeinsame Ministerialentscheidung 38164/2025 und Mustersatzungen) und gesellschaftsrechtliche Texte, darunter die Regeln zur IKE, EE und EPE.
- Nationales Verzeichnis der Verwaltungsverfahren (Mitos): Gründung einer IKE, einer OE und einer AE sowie Gründung eines Einzelunternehmens.
- AADE: Steuernummer und steuerlicher Vertreter für Gebietsfremde.
- Europäische Kommission, Ihr Europa: Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrechte von Arbeitnehmern.
- 38164/2025 · FEK B 2639/29.05.2025
- 4072/2012 · FEK A 86/11.04.2012
Die Regeln wurden zuletzt am 26. Oktober 2026 anhand der oben genannten amtlichen Texte geprüft. Verfahren, Gebühren und akzeptierte Unterlagen ändern sich durch Ministerialentscheidung; prüfen Sie daher den aktuellen Stand, bevor Sie einreichen.
Beratung einholen
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsform, steuerliche Ansässigkeit und Aufenthaltsstatus greifen ineinander, und ein Fehler in einem Bereich lässt sich in einem anderen nur schwer beheben. Lassen Sie vor der Einreichung Ihre Struktur und Ihre Unterlagen von einer griechischen Wirtschaftsanwältin oder einem griechischen Wirtschaftsanwalt prüfen und Ihre steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anmeldungen von einer griechischen Steuerberaterin oder einem griechischen Steuerberater einrichten, damit die Gesellschaft vom ersten Tag an zu Ihren tatsächlichen Plänen passt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Nicht-EU-Bürger eine griechische Gesellschaft besitzen, ohne in Griechenland zu leben?
Ja. Nach den amtlichen Regeln für die Gründung über die zentrale Anlaufstelle braucht ein Gründer von außerhalb der EU nur dann einen griechischen Aufenthaltstitel, wenn er in Griechenland lebt oder leben will oder wenn er unbeschränkt haftender Gesellschafter einer OE oder EE wird. Ein Nicht-EU-Gesellschafter einer IKE, der im Ausland lebt, kann die Gesellschaft ohne Titel gründen. Eine Beteiligung gibt kein Recht, in Griechenland zu leben oder zu arbeiten: Wer dorthin zieht, um das Unternehmen zu führen, braucht einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt.
Brauche ich vor der Gründung eine griechische Steuernummer (AFM)?
Ja. Jeder Gründer braucht eine aktive griechische AFM und Zugangsdaten für e-YMS, etwa TAXISnet-Codes. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, die als Gründerin beitritt: Sie braucht eine eigene griechische AFM. Die neue Gesellschaft erhält ihre eigene AFM dann automatisch im Gründungsverfahren. Die griechische Steuerverwaltung AADE erläutert den aktuellen Antragsweg für Menschen mit Wohnsitz im Ausland auf ihrer Seite für Gebietsfremde.
Ist ein steuerlicher Vertreter für Gebietsfremde Pflicht?
Nicht generell. Gesetz 5104/2024 erlaubt nichtansässigen Steuerpflichtigen die Bestellung eines in Griechenland steueransässigen Vertreters zum Empfang der Korrespondenz. Für Umsatzsteuer und Versicherungsprämiensteuer verweist es auf gesonderte Regeln. Lassen Sie Ihre Situation steuerlich prüfen; diese Vertretung ist von einer Unterschriftsvollmacht für die Gründung zu unterscheiden.
Haften IKE-Gesellschafter jemals persönlich für die Schulden der Gesellschaft?
Grundsätzlich haftet nur die IKE mit ihrem eigenen Vermögen. Die Ausnahme ist die Garantieeinlage: Wer sie übernimmt, haftet den Gläubigern direkt bis zu dem in der Satzung genannten Betrag, mehrere garantierende Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, und wer ausscheidet, bevor diese Haftung vollständig erfüllt ist, haftet für frühere Schulden noch drei Jahre nach der Eintragung des Ausscheidens im GEMI. Gesellschafter, die nur Kapital- oder Nicht-Kapitaleinlagen leisten, tragen dieses Risiko nicht.
Brauche ich für die Gründung ein griechisches Bankkonto?
Ein griechisches Geschäftskonto ist in den Gründeranforderungen der Entscheidung von 2025 nicht gesondert aufgeführt. Die Gründererklärung verlangt aber Kontodaten für Rückzahlungen bei einem von der Gründungsstelle verursachten Scheitern. Bankkonto und Kapital sind getrennt zu planen: Das IKE-Kapital muss vollständig eingezahlt und die Zahlung innerhalb eines Monats vom Geschäftsführer bestätigt werden.
Darf die Gesellschaft nach der Eintragung sofort tätig werden?
Nicht unbedingt. Die Eintragung bedeutet, dass die Gesellschaft existiert; sie genehmigt nicht jede Tätigkeit. Nach dem Gesetz 4442/2016 erfordern manche Tätigkeiten vor Beginn eine Anzeige und andere eine Genehmigung, und die Entscheidung von 2025 über die zentrale Anlaufstelle stellt klar, dass diese Genehmigungen von der Gründung getrennt sind. Prüfen Sie Ihre Tätigkeitscodes mit dem amtlichen KAD-Prüfwerkzeug auf eyms.businessportal.gr und fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, was Ihre Tätigkeit vor der Eröffnung braucht.
Welche Rechtsform sollte ein ausländischer Gründer wählen: IKE, EPE, OE oder EE?
Beginnen Sie mit der Haftung. In einer OE haftet jeder Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft; in einer EE gilt das für mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter, während Kommanditisten nur unter den gesetzlichen Bedingungen geschützt sind. Bei IKE und EPE haftet allein die Gesellschaft, außer bei Garantieeinlagen in der IKE. Die IKE kann von einer Person gegründet werden, ihr Kapital ist frei bestimmbar und kann null sein, und sie wird online über e-YMS gegründet, sofern keine notarielle Urkunde verwendet wird.
Offizielle Quellen
Regeln, Gebühren und Grenzwerte ändern sich. Prüfen Sie alles in diesem Ratgeber bei der offiziellen Quelle, bevor Sie handeln.
- AADESteuerbehörde
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