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Ein Unternehmen in Italien gründen: Errichtung einer SRL als Ausländer

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Auf dieser Seite
  1. Was eine SRL ist
  2. Kapital und der Notar
  3. Registrierung und Mehrwertsteuer
  4. Überlegungen für nicht ansässige Gründer
  5. Es richtig machen
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Offizielle Quellen

Eine SRL (società a responsabilità limitata) ist eines der beliebtesten Vehikel Italiens für Ausländer, die eine echte, haftungsbegrenzte unternehmerische Präsenz im Land aufbauen möchten. Sie begrenzt Ihre Haftung auf das, was Sie einbringen, doch die Gründung läuft über einen italienischen Notar und eine festgelegte Abfolge von Registrierungen. Hier ist das praktische rechtliche Bild in allgemeiner Form.

Was eine SRL ist

Eine SRL ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung — das ungefähre italienische Pendant zu einer britischen Ltd, einer deutschen GmbH oder einer US-amerikanischen LLC. Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person, sodass unter normalen Umständen Ihr persönliches Vermögen geschützt ist und Ihr Risiko auf Ihre Kapitaleinlage beschränkt bleibt. Das Eigentum wird in Quoten (Geschäftsanteilen) gehalten und nicht in frei handelbaren Aktien, was sie für geschlossene Unternehmen mit einer kleinen Zahl von Gründern gut geeignet macht.

Es gibt zwei Hauptformen, die Sie kennen sollten:

  • die ordentliche SRL, die Standardform, gegründet durch notarielle Urkunde mit anpassbarer Satzung;
  • die vereinfachte SRL (SRL semplificata, oder SRLS), eine schlankere, kostengünstigere Variante, die auf sehr kleine Start-ups ausgerichtet ist, eine staatliche Standardvorlage verwendet und Beschränkungen bei der Ausgestaltung der Satzung aufweist.

Ausländische Gründer, die Flexibilität wünschen — maßgeschneiderte Unternehmensführung, externe Investoren, verschiedene Quotenklassen — wählen häufig die ordentliche SRL. Die vereinfachte Version kann bei der Gründung günstiger sein, gibt aber einen Teil dieser Flexibilität auf. Welche passt, hängt von Ihren Plänen ab, daher lohnt es sich, dies vor einer Verpflichtung abzuwägen.

Kapital und der Notar

Eine SRL kann mit einem relativ geringen Kapitalbetrag gegründet werden — historisch hat das Gesetz sehr niedrige Beträge erlaubt — doch ein symbolischer Betrag ist in der Praxis selten eine gute Idee. Banken, Lieferanten und Vertragspartner deuten Ihr Kapital meist als Signal für Substanz, und eine dünne Kapitalausstattung kann später zu Finanzierungs- und Glaubwürdigkeitsproblemen führen. Viele Gründer wählen einen aussagekräftigeren Betrag, oft einige Tausend Euro, bemessen am tatsächlichen Bedarf des Unternehmens. Mindestschwellen und Kapitalregeln können sich ändern — lassen Sie sich die aktuellen Zahlen von einer Anwältin, einem Anwalt oder einem Notar bestätigen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Der entscheidende Schritt bei der Gründung einer SRL ist die notarielle Gründungsurkunde (atto costitutivo). In Italien ist ein Notar (notaio) ein öffentlicher Amtsträger und nicht nur ein Zeuge: Der Notar verfasst oder prüft die Urkunde und die Gesellschaftssatzung (statuto), überprüft Identitäten und Geschäftsfähigkeit und reicht die Gesellschaft zur Registrierung ein. In der Regel können Sie eine SRL nicht ohne einen Notar gründen.

Was der Notar in der Regel benötigt

  • Ausweisdokumente für jeden Gründer und Geschäftsführer (Reisepass oder Personalausweis);
  • eine italienische Steuernummer (codice fiscale) für jede beteiligte Einzelperson;
  • die vereinbarte Satzung, den Kapitalbetrag und die Aufteilung der Quoten unter den Gesellschaftern;
  • einen Nachweis darüber, dass ein etwaiger erforderlicher Anteil des Kapitals zum jeweiligen Zeitpunkt wie gesetzlich vorgeschrieben eingezahlt wurde.

Wie viel des Kapitals im Voraus eingezahlt werden muss, kann von der gewählten Form, den jeweils geltenden Regeln und davon abhängen, ob die Einlagen in Geld oder in Sachwerten erfolgen. Ein Notar wird Ihnen sagen, was am betreffenden Tag erforderlich ist; gehen Sie also nicht davon aus, dass eine Zahl, die Sie online lesen, noch zutreffend ist.

Registrierung und Mehrwertsteuer

Sobald die Urkunde unterzeichnet ist, wird die Gesellschaft beim Handelsregister (Registro delle Imprese) eingetragen, das bei der örtlichen Handelskammer geführt wird. Diese Eintragung verleiht der SRL ihre rechtliche Existenz und macht ihre grundlegenden Angaben öffentlich. Parallel dazu wird die Gesellschaft bei den Steuerbehörden angemeldet und erhält ihre Mehrwertsteuernummer (partita IVA), die sie benötigt, um Geschäfte zu tätigen und Rechnungen auszustellen.

Das praktische Registrierungspaket umfasst in der Regel:

  • die Einreichung der Gründungsurkunde und Satzung beim Handelsregister;
  • die Beschaffung der Steuernummer und Mehrwertsteuernummer der Gesellschaft;
  • die Anmeldung für etwaige branchenspezifische Lizenzen oder Genehmigungen, die Ihre Tätigkeit erfordert;
  • die Einrichtung der entsprechenden Buchhaltungs-, Sozialversicherungs- und Lohnabrechnungsvorgänge, falls Sie Beschäftigte haben werden.

Von einer SRL wird in der Regel erwartet, dass sie ordnungsgemäße Bücher führt und Jahresabschlüsse einreicht, und sie unterliegt Körperschaft- und regionalen Steuern sowie Mehrwertsteuerpflichten. Steuersätze, Einreichungsfristen und Buchführungspflichten können sich von Jahr zu Jahr ändern, daher ist es ratsam, eine fortlaufende Beziehung zu einem italienischen Steuerberater (commercialista) aufzubauen, anstatt die Pflichterfüllung als einmalige Aufgabe zu behandeln.

Überlegungen für nicht ansässige Gründer

Sie müssen nicht in Italien leben, um eine SRL zu besitzen oder zu leiten, und Ausländer gründen sie regelmäßig. Doch einige Punkte verdienen Beachtung, bevor Sie beginnen:

  • Zuerst der codice fiscale. Jeder Gründer und Geschäftsführer benötigt eine italienische Steuernummer. Nicht ansässige Personen können diese in der Regel über ein italienisches Konsulat im Ausland oder über einen Vertreter in Italien erhalten.
  • Handeln aus der Ferne. Wenn Sie nicht persönlich beim Notar erscheinen können, kann die Urkunde oft über eine ordnungsgemäß abgefasste Vollmacht abgewickelt werden, die ihrerseits in Ihrem Heimatland notariell beglaubigt und legalisiert werden muss (zum Beispiel mit einer Apostille).
  • Das Bankwesen kann der Engpass sein. Die Eröffnung eines Firmenkontos als nicht ansässige Person dauert oft länger und bringt mehr Compliance-Prüfungen mit sich als die Gründung selbst. Beginnen Sie damit frühzeitig.
  • Einwanderung ist eine eigene Sache. Der Besitz eines Unternehmens ist nicht dasselbe wie das Recht, in Italien zu leben oder zu arbeiten. Wenn Sie umziehen und das Unternehmen vor Ort führen möchten, bedarf Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissituation einer eigenen Analyse — und die Regeln unterscheiden sich für EU- und Drittstaatsangehörige.
  • Legalisierung von Dokumenten. Ausländische Dokumente und Unterschriften müssen häufig übersetzt, notariell beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden, um anerkannt zu werden. Klären Sie, was für Ihr konkretes Land erforderlich ist, da dies unterschiedlich ist.

Es richtig machen

Eine italienische SRL ist ein robustes, gut verstandenes Vehikel, und ihre Gründung ist in der Regel ein routinemäßiges Verfahren, wenn die Schritte in der richtigen Reihenfolge befolgt werden. Die Details, die ausländischen Gründern erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereiten, sind die praktischen — Steuernummern, Vollmachten, Dokumentenlegalisierung, Bankwesen und die beweglichen Teile der Steuer- und Kapitalregeln, die sich allesamt im Laufe der Zeit ändern können. Da so vieles von Ihren konkreten Plänen und Ihrem Heimatland abhängt, ist der sicherste Weg, frühzeitig mit einer qualifizierten italienischen Anwältin oder einem qualifizierten italienischen Anwalt und einem commercialista zu sprechen, damit Ihre Struktur, Ihr Kapital und Ihre Registrierungen von Anfang an korrekt eingerichtet werden, statt später korrigiert zu werden. Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung für Ihre Situation.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Ausländer, der nicht in Italien lebt, eine italienische SRL besitzen?

Das ist oft möglich, aber nicht automatisch. Das italienische Recht gewährt Ausländern die Bürgerrechte italienischer Staatsangehöriger unter der Bedingung der Gegenseitigkeit, und diese Regel gilt auch für ausländische Gesellschaften. Staatsangehörige und Gesellschaften aus EU- und EWR-Staaten sind von der Prüfung ausgenommen, ebenso Nicht-EU-Bürger mit Aufenthalt in Italien, die eine Aufenthaltskarte oder bestimmte Aufenthaltstitel besitzen; besteht ein bilaterales Investitionsschutzabkommen zwischen Italien und dem Herkunftsstaat, muss die Gegenseitigkeit für die vom Abkommen erfassten Bereiche grundsätzlich nicht geprüft werden. Jeder Gründer braucht außerdem Geschäftsfähigkeit nach seinem Heimatrecht und in der Praxis eine italienische Steuernummer. Fragen Sie den Notar früh, ob die Gegenseitigkeit für Ihre Staatsangehörigkeit geprüft werden muss.

Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer italienischen SRL?

Eine ordentliche SRL kann ein Kapital von 10.000 € oder mehr haben; bei der Unterzeichnung müssen mindestens 25 % der Bareinlagen und ein etwaiges Aufgeld an das Verwaltungsorgan gezahlt werden, oder der gesamte Barbetrag, wenn ein Gründer die Gesellschaft allein errichtet. Sie kann auch mit einem Kapital von 1 € bis unter 10.000 € gegründet werden; dann müssen die Einlagen in bar und vollständig geleistet werden, und mindestens ein Fünftel des Reingewinns aus jedem genehmigten Jahresabschluss fließt in die gesetzliche Rücklage, bis Rücklage und Kapital zusammen 10.000 € erreichen. Eine vereinfachte SRL (SRLS) muss ein Kapital von 1 € bis unter 10.000 € haben, das bei der Gründung vollständig in bar eingezahlt ist.

Sollte ich eine ordentliche SRL oder eine vereinfachte SRL (SRLS) wählen?

Eine SRLS kann nur von natürlichen Personen gegründet werden und verwendet ein Ministerialmuster mit unabänderlichen Pflichtklauseln; für die Urkunde fallen gesetzlich keine Notarhonorare an. Eine gewöhnliche SRL erlaubt eine Satzung innerhalb gesetzlicher Grenzen und kann Gesellschaften als Gesellschafter haben. Vergleichen Sie neben dem Kapital die Organisationsbedürfnisse und klären Sie Bewertung und Formalitäten geplanter Sacheinlagen mit dem Notar.

Kann ich eine italienische SRL online gründen, ohne nach Italien zu reisen?

In vielen Fällen ja. Nach dem Gesetzesvertretenden Dekret 183/2021 kann ein Notar die Gründungsurkunde einer SRL oder SRLS mit Sitz in Italien per Videokonferenz auf einer Plattform des Nationalen Notarrats errichten, sofern die Einlagen in bar erbracht und per Banküberweisung auf das Anderkonto des Notars gezahlt werden. Die Identität muss mit einem elektronischen Identifizierungsmittel des Sicherheitsniveaus „substanziell“ oder „hoch“ geprüft werden, und die Urkunde wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet. Kann die Identifizierung eines Gründers auf der Plattform nicht verwendet werden oder sind Sacheinlagen geplant, ist eine Vollmacht in einer vom Notar akzeptierten Form die übliche Alternative.

Brauche ich für die Gründung einer SRL eine italienische Steuernummer?

Der codice fiscale identifiziert natürliche Personen und Organisationen in allen Beziehungen zu italienischen öffentlichen Stellen; Gründer und Geschäftsführer, die natürliche Personen sind, beschaffen ihn daher normalerweise vor der Beurkundung. Nach Angaben der Steuerbehörde können im Ausland lebende Personen sich an die italienische diplomatische oder konsularische Vertretung in ihrem Wohnsitzstaat wenden, und wer keine Steuernummer hat, kann das Formular AA4/8 per zertifizierter E-Mail (PEC) oder bei jedem örtlichen Büro der Steuerbehörde einreichen. Die Gesellschaft erhält ihre eigene Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach der Gründung über die ComUnica-Meldung.

Verschafft mir eine italienische SRL einen Aufenthaltstitel?

Nein. Geschäftsanteile zu halten oder zum Geschäftsführer bestellt zu werden, gibt einem Nicht-EU-Bürger für sich genommen kein Recht, nach Italien einzureisen, dort zu leben oder zu arbeiten. Die Einreise zur selbständigen Erwerbstätigkeit, auch zur Gründung einer Gesellschaft oder Übernahme eines Gesellschaftsamts, regelt gesondert der Einheitstext zur Einwanderung: Der Antragsteller muss ausreichende Mittel nachweisen, die Voraussetzungen für die Tätigkeit erfüllen, eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Behörde vorlegen sowie Unterkunft und rechtmäßiges Einkommen nachweisen, und Visa werden innerhalb von Kontingenten erteilt. Holen Sie vor einem Umzug gesondert ausländerrechtlichen Rat ein.

Ab wann existiert eine italienische SRL rechtlich?

Die SRL erlangt Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung in das Unternehmensregister, das die Handelskammern führen. Der Notar muss die Urkunde innerhalb von zehn Tagen beim Register einreichen. Für Geschäfte, die vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft abgeschlossen werden, haften gegenüber Dritten die handelnden Personen persönlich, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt, ebenso ein alleiniger Gründer und die Gesellschafter, die das Geschäft beschlossen, genehmigt oder ihm zugestimmt haben.

Offizielle Quellen

Regeln, Gebühren und Grenzwerte ändern sich. Prüfen Sie alles in diesem Ratgeber bei der offiziellen Quelle, bevor Sie handeln.

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