Auf dieser Seite
- Was das Gesetz sagt
- Für wen das FIP-Visum geeignet ist
- Wie viel Einkommen brauche ich?
- Die Bedingung des Arbeitsverbots
- FIP oder digitaler Nomade: Welche Erlaubnis passt?
- Antragstellung Schritt für Schritt
- Woran FIP-Anträge üblicherweise scheitern
- Wie Verlängerungen funktionieren
- Steuern: Wann behandelt Griechenland Sie als ansässig?
- Ein ruhiges Wort, bevor Sie beginnen
- Häufig gestellte Fragen
- Offizielle Quellen
Das griechische Visum für finanziell unabhängige Personen (FIP) bietet einen ruhigen, unkomplizierten Weg, im Land zu leben, für Menschen, die sich aus eigenen Mitteln unterhalten können. Es ist kein Investitionsprogramm und keine Arbeitserlaubnis – es ist eine Aufenthaltserlaubnis für Menschen, die mindestens 3.500 € im Monat an Nettomitteln nachweisen können und in Griechenland nicht arbeiten werden.
Was das Gesetz sagt
Die FIP-Erlaubnis beruht nicht auf einem eigenen Gesetz: Sie ist die Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit ausreichenden Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts, geregelt in Artikel 163 Abs. 8 des griechischen Migrationsgesetzbuchs (Gesetz 5038/2023). Das Gesetzbuch spricht von „ausreichenden Mitteln in Höhe eines stabilen Jahreseinkommens“; der Betrag ist durch einen gemeinsamen Ministerialbeschluss (Nr. 225679, Regierungsblatt B' 5223 vom 17. September 2024) auf mindestens 3.500 € pro Monat festgelegt, gerechnet als Nettoeinkommen oder Kapital.
Drei weitere Regeln ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetzbuch:
- Sie benötigen zunächst ein zu diesem Zweck erteiltes nationales Visum (Typ D); die Aufenthaltserlaubnis wird dann auf der Grundlage dieses Visums erteilt;
- die Erlaubnis gilt drei Jahre und kann für Zeiträume derselben Dauer verlängert werden (Art. 163 Abs. 8 Buchst. a);
- sie gewährt kein Recht auf Beschäftigung oder auf selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit jeglicher Art in Griechenland – weder Ihnen noch den Familienangehörigen, die Ihnen nachziehen (Art. 163 Abs. 8 Buchst. c).
Für wen das FIP-Visum geeignet ist
Der FIP-Weg ist für Ausländer konzipiert, deren Geld nicht von einer Tätigkeit innerhalb Griechenlands abhängt. Wenn Ihr Einkommen oder Ihre Ersparnisse aus Quellen anderswo stammen, ist dies oft die naheliegendste Aufenthaltserlaubnis, die in Betracht kommt.
Sie passt in der Regel zu Menschen wie:
- Ruheständler, die von einer Rente aus ihrem Heimatland leben.
- Personen mit Einkünften aus dem Ausland wie Mieteinnahmen, Dividenden, Lizenzgebühren oder anderen Erträgen.
- Personen mit Ersparnissen oder Kapitalanlagen, die groß genug sind, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
- Paare und Familien, die gemeinsam umziehen möchten, wobei der Hauptantragsteller einen Ehepartner und Kinder einbeziehen kann.
Wenn Sie hingegen vorhaben, eine bezahlte Anstellung bei einem griechischen Arbeitgeber anzunehmen oder in Griechenland aktiv ein Unternehmen zu führen, ist eine andere Kategorie besser für Sie geeignet. Beim FIP-Visum geht es um Eigenversorgung, nicht um eine örtliche Beschäftigung.
Wie viel Einkommen brauche ich?
Der Ausgangsbetrag liegt bei 3.500 € pro Monat für den Hauptantragsteller. Derselbe Ministerialbeschluss erhöht ihn um 20 % für einen Ehepartner und um 15 % für jedes Kind. Da die Erhöhungen Prozentsätze sind, prüfen Sie Ihren eigenen Betrag am einfachsten mit einer Formel:
Monatlicher Bedarf = 3.500 € × (1 + 0,20, wenn Ihr Ehepartner mitkommt, + 0,15 für jedes Kind)
| Familie, die nach Griechenland zieht | Formel | Mindestbetrag pro Monat |
|---|---|---|
| Antragsteller allein | 3.500 € × 1,00 | 3.500 € |
| Antragsteller und Ehepartner | 3.500 € × 1,20 | 4.200 € |
| Antragsteller, Ehepartner und ein Kind | 3.500 € × 1,35 | 4.725 € |
| Antragsteller, Ehepartner und zwei Kinder | 3.500 € × 1,50 | 5.250 € |
Nach dem Beschluss können Sie den Betrag durch eine Rente aus dem Ausland, ein Bankkonto oder andere Nachweise belegen, dass Sie über ausreichende eigene Mittel verfügen, deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen werden kann. Regelmäßige Einkünfte wie eine Rente oder Dividenden werden Monat für Monat bewertet; andere Mittel wie Bankguthaben werden auf Jahresbasis bewertet. Ersparnisse können also zählen – entscheidend ist, ob sie groß genug sind und ob Sie zeigen können, woher sie stammen. Rechnen Sie damit, alles belegen zu müssen: Kontoauszüge, Rentenbescheide, Steuererklärungen und ähnliche Unterlagen.
Zahlen zuletzt im Oktober 2026 anhand des Migrationsgesetzbuchs (Gesetz 5038/2023) und des vom Ministerium für Migration und Asyl veröffentlichten gemeinsamen Ministerialbeschlusses 225679/2024 überprüft. Die Beträge können durch einen neuen Beschluss geändert werden – lassen Sie sich den aktuellen Betrag vor der Antragstellung von einem griechischen Anwalt für Einwanderungsrecht oder vom Konsulat bestätigen.
Die Bedingung des Arbeitsverbots
Dies ist die wichtigste Regel, die es zu verstehen gilt, denn ein Missverständnis kann Ihren Status gefährden. Art. 163 Abs. 8 Buchst. c sagt es deutlich: Die Erlaubnis gewährt kein Recht auf unselbstständige Beschäftigung oder auf selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit jeglicher Art in Griechenland, und dasselbe gilt für die Familienangehörigen, die Ihnen nachziehen.
Was „kein Arbeiten“ in der Praxis üblicherweise bedeutet
Die Bedingung zielt auf wirtschaftliche Tätigkeit in Griechenland. Von einer Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen aus dem Ausland zu leben, ist genau das, was die Erlaubnis voraussetzt.
Fernarbeit für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Griechenlands ist eine andere Frage. Griechenland hat dafür eine eigene Erlaubnis geschaffen – den Weg für digitale Nomaden in Artikel 68 desselben Gesetzbuchs –, und Fernarbeit kann zudem steuerliche Folgen haben, sobald Sie ansässig werden. Wenn Ihr tatsächlicher Plan darin besteht, weiterzuarbeiten, sei es auch nur aus der Ferne, erörtern Sie mit einem Anwalt, ob der Weg für digitale Nomaden die sicherere Wahl ist, statt davon auszugehen, dass die FIP-Erlaubnis dies abdeckt.
FIP oder digitaler Nomade: Welche Erlaubnis passt?
Auf dem Papier ähneln sich die beiden Wege – beide gehen vom selben Ausgangsbetrag von 3.500 € aus –, doch sie beruhen auf gegensätzlichen Vorstellungen von Arbeit.
| Finanziell unabhängige Person | Digitaler Nomade | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Migrationsgesetzbuch, Artikel 163 Abs. 8 | Migrationsgesetzbuch, Artikel 68 |
| Für wen | Menschen, die von eigenen Mitteln leben: Rente, Kapitalanlagen, Ersparnisse | Menschen, die aus der Ferne für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Griechenlands arbeiten |
| Mindestmittel | 3.500 € im Monat, +20 % für den Ehepartner, +15 % je Kind | 3.500 € netto im Monat, +20 % für den Ehepartner, +15 % je Kind |
| Arbeit | Keine Beschäftigung und keine wirtschaftliche Tätigkeit jeglicher Art in Griechenland | Fernarbeit für Arbeitgeber oder Kunden im Ausland; keine Arbeit für einen Arbeitgeber mit Sitz in Griechenland |
| Erster Schritt | Nationales Visum (Typ D) | Nationales Visum für bis zu 12 Monate |
| Aufenthaltserlaubnis | Drei Jahre, verlängerbar um gleich lange Zeiträume | Zweijährige Erlaubnis, zu beantragen vor Ablauf des Visums |
Antragstellung Schritt für Schritt
- Nationales Visum beim Konsulat. Beantragen Sie beim griechischen Konsulat, das für Ihren Wohnort zuständig ist, ein nationales Visum (Typ D) für finanziell unabhängige Personen. Jedes Konsulat veröffentlicht eine eigene Checkliste; rechnen Sie damit, Ihren Reisepass, den Nachweis Ihrer Mittel, eine Krankenversicherung und Ihre künftige Unterkunft vorlegen zu müssen.
- Einreise nach Griechenland und Antrag auf die Erlaubnis vor Ablauf des Visums. Nach Artikel 10 des Gesetzbuchs wird der Antrag nach der Ankunft und vor Ablauf des Visums gestellt, online über das Informationssystem des Ministeriums für Migration und Asyl. Ihn können Sie selbst, ein von Ihnen bevollmächtigter Anwalt oder Ihr Ehepartner, ein Verwandter in aufsteigender Linie oder ein volljähriger Abkömmling einreichen.
- Biometrische Daten. Die Aufenthaltskarte enthält ein aktuelles digitales Lichtbild und die Fingerabdrücke beider Zeigefinger (Artikel 14). Die Direktion für Ausländer und Migration der Dezentralen Verwaltung Ihres Wohnorts lädt Sie zur Abgabe vor; erscheinen Sie nach einer zweiten Ladung nicht, wird der Antrag abgelehnt.
- Entscheidung. Die Erlaubnis erteilt die für Ihren Wohnort zuständige Dezentrale Verwaltung; die Karte wird ausgestellt, sobald die biometrischen Daten erfasst sind.
Der Krankenversicherung sollten Sie frühzeitig Aufmerksamkeit widmen. Artikel 8 des Gesetzbuchs verlangt eine vollständige Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt, die für griechische Staatsangehörige versichert sind – über einen privaten Versicherer, sofern Sie nicht bereits ein ausländischer Versicherer in Griechenland absichert. Eine günstige Reiseversicherung mit niedrigen Deckungsgrenzen ist ein häufiger Grund für eine schwache Antragsakte.
Woran FIP-Anträge üblicherweise scheitern
Die meisten Probleme lassen sich vermeiden, und fast alle gehen auf eine der oben genannten Regeln zurück:
- Mittel ohne die Erhöhungen für Familienangehörige berechnet – der Betrag von 3.500 € gilt nur für den Hauptantragsteller allein; ein Ehepartner und Kinder erhöhen ihn, und eine Akte, die den Grundbetrag gerade so erreicht, lässt keinen Spielraum.
- Ersparnisse, deren Herkunft nicht nachgewiesen werden kann – der Beschluss erkennt eigene Mittel nur an, wenn ihre rechtmäßige Herkunft belegt werden kann; ein großes, kürzlich eingegangenes Guthaben braucht daher eine Belegkette: einen Immobilienverkauf, eine Erbschaft, eine Rentenkapitalauszahlung.
- Krankenversicherung ohne vollen Schutz – eine Police mit niedrigen Deckungsgrenzen oder ein reiner Reiseschutz erfüllt den Maßstab des Artikels 8 nicht.
- Antrag nach Ablauf des Visums – der Antrag auf die Erlaubnis muss gestellt werden, solange das nationale Visum noch gültig ist.
- Versäumter Termin für die biometrischen Daten – wer nach einer zweiten Ladung nicht erscheint, wird abgelehnt.
- Aufnahme einer Arbeit oder eines Gewerbes – schon eine kleine örtliche Tätigkeit verstößt gegen die Bedingung des Arbeitsverbots und kann die Erlaubnis und ihre Verlängerung gefährden.
Ausländische Dokumente – Rentenbescheide, Bankbescheinigungen, Heirats- und Geburtsurkunden für Familienangehörige – benötigen in der Regel zudem eine amtliche Übersetzung und, je nach ausstellendem Staat, eine Apostille. Fragen Sie das Konsulat, welche Dokumente es legalisiert haben möchte, bevor Sie diese bestellen, denn die Anforderungen unterscheiden sich von Konsulat zu Konsulat.
Wie Verlängerungen funktionieren
Die FIP-Erlaubnis gilt drei Jahre und wird danach um Zeiträume derselben Dauer verlängert, wenn Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Seit der Änderung von Artikel 11 des Gesetzbuchs im Jahr 2026 ist der Verlängerungsantrag innerhalb der zwei Monate vor Ablauf der Erlaubnis zu stellen; ein verspäteter Antrag wird bis zu drei Monate nach Ablauf noch angenommen, jedoch mit einer Geldbuße von 100 € für jeden Monat der Verspätung.
Bei der Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie weiterhin dieselben Bedingungen erfüllen, die Sie ursprünglich qualifiziert haben:
- Ihre Mittel liegen weiterhin auf oder über dem erforderlichen Niveau, einschließlich der Erhöhungen für Familienangehörige.
- Sie verfügen weiterhin über eine gültige Krankenversicherung.
- Sie haben tatsächlich in Griechenland gelebt, da die Erlaubnis für einen echten Aufenthalt gedacht ist und nicht nur als Dokument auf dem Papier.
Verlängerungen verlaufen reibungsloser, wenn Sie das ganze Jahr über ordentliche Unterlagen führen – aktuelle Nachweise über Mittel, Versicherung und Anschrift – und den Verlängerungstermin rechtzeitig vor Beginn des Zweimonatszeitraums in Ihren Kalender eintragen.
Längerfristig kann ein durchgehender rechtmäßiger Aufenthalt die Tür zu weiteren Optionen öffnen, etwa zu einem längerfristigen Aufenthaltsstatus oder schließlich zu möglichen Wegen in Richtung Staatsbürgerschaft. Diese sind mit eigenen, gesonderten Bedingungen und Wartezeiten verbunden, die den Rahmen dieses Leitfadens sprengen.
Steuern: Wann behandelt Griechenland Sie als ansässig?
Aufenthaltsstatus und steuerliche Ansässigkeit sind getrennte Fragen. Nach Artikel 4 des griechischen Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz 4172/2013) ist eine Person, die sich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten insgesamt mehr als 183 Tage in Griechenland aufhält, ab dem ersten Tag des Aufenthalts in Griechenland steuerlich ansässig, es sei denn, der Aufenthalt dient ausschließlich touristischen, medizinischen oder ähnlichen privaten Zwecken und übersteigt 365 Tage nicht. Ansässig kann auch sein, wer seine ständige Wohnung, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Griechenland hat.
Die meisten FIP-Inhaber ziehen nach Griechenland, um dort zu leben, sodass eine steuerliche Ansässigkeit wahrscheinlich ist – und in Griechenland steuerlich Ansässige werden grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, vorbehaltlich eines etwaigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Griechenland und dem Staat, aus dem Ihre Rente oder Ihre Kapitalerträge stammen. Lassen Sie sich steuerlich beraten, bevor Sie umziehen, nicht erst, wenn Ihre erste griechische Steuererklärung fällig wird.
Ein ruhiges Wort, bevor Sie beginnen
Das FIP-Visum ist einer der zugänglicheren Aufenthaltswege Griechenlands für sich selbst versorgende Ausländer, aber die Einzelheiten – die anrechenbaren Mittel, Dokumente, die Grenzen der Regel des Arbeitsverbots, der Zeitpunkt der Verlängerung und steuerliche Auswirkungen – hängen von Ihren Umständen ab und können sich mit der Politik ändern. Dieser Leitfaden enthält nur allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Bevor Sie Zeit oder Geld investieren, sprechen Sie mit einem qualifizierten griechischen Anwalt für Einwanderungsrecht, der die aktuellen Regeln bestätigen, Ihre konkrete Situation prüfen und Sie sicher durch den Antrag und die Verlängerungen führen kann.
Häufig gestellte Fragen
Worin unterscheidet sich das FIP-Visum vom Visum für digitale Nomaden?
Beide gehen vom selben Ausgangsbetrag von 3.500 € im Monat aus, beruhen aber auf gegensätzlichen Vorstellungen von Arbeit. Die FIP-Erlaubnis nach Artikel 163 Abs. 8 des griechischen Migrationsgesetzbuchs ist für Menschen gedacht, die von eigenen Mitteln leben, etwa einer Rente, Kapitalanlagen oder Ersparnissen, und gewährt kein Recht auf Beschäftigung oder wirtschaftliche Tätigkeit jeglicher Art in Griechenland. Der Weg für digitale Nomaden nach Artikel 68 ist für Menschen gedacht, die aus der Ferne für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Griechenlands arbeiten. Wenn Ihr tatsächlicher Plan darin besteht, weiterzuarbeiten, sei es auch nur aus der Ferne, ist der Weg für digitale Nomaden in der Regel die sicherere Wahl.
Darf ich mit dem FIP-Visum aus der Ferne für Kunden im Ausland arbeiten?
Dies ist ein Graubereich. Die Bedingung des Arbeitsverbots zielt normalerweise auf örtliche Wirtschaftstätigkeit, also das Verdienen von Geld auf dem griechischen Markt, während passives Einkommen aus dem Ausland der eigentliche Sinn des Visums ist. Wie Fernarbeit für ausländische Kunden behandelt wird, kann von den Einzelheiten und der aktuellen Praxis abhängen und zudem steuerliche Folgen haben, sobald Sie ansässig werden. Gehen Sie nicht aufgrund einer allgemeinen Beschreibung davon aus, dass sie erlaubt ist; holen Sie individuellen Rechts- und Steuerrat ein.
Welche Einkünfte zählen, und wie viel brauche ich?
Der gemeinsame Ministerialbeschluss 225679/2024 legt für den Hauptantragsteller mindestens 3.500 € im Monat an Nettoeinkommen oder Kapital fest, erhöht um 20 % für einen Ehepartner und 15 % für jedes Kind; ein Paar mit zwei Kindern benötigt also 3.500 € × 1,50 = 5.250 € im Monat. Sie können dies durch eine Rente aus dem Ausland, ein Bankkonto oder andere eigene Mittel belegen, deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen werden kann; regelmäßige Einkünfte werden monatlich bewertet, Mittel wie Bankguthaben auf Jahresbasis. Lassen Sie sich den aktuellen Betrag vor der Antragstellung von einem griechischen Anwalt für Einwanderungsrecht oder vom Konsulat bestätigen.
Was muss ich bei der Verlängerung nachweisen?
Die Erlaubnis gilt drei Jahre und wird um gleich lange Zeiträume verlängert, wenn Sie weiterhin dieselben Bedingungen erfüllen: Mittel auf oder über dem erforderlichen Niveau, einschließlich der Erhöhungen für Familienangehörige, eine gültige vollständige Krankenversicherung und einen tatsächlichen Aufenthalt in Griechenland. Seit der Änderung von Artikel 11 des Migrationsgesetzbuchs im Jahr 2026 ist der Verlängerungsantrag innerhalb der zwei Monate vor Ablauf zu stellen; ein verspäteter Antrag wird bis zu drei Monate nach Ablauf angenommen, mit einer Geldbuße von 100 € je Monat der Verspätung. Führen Sie das ganze Jahr über ordentliche Unterlagen über Mittel, Versicherung und Anschrift.
Können mein Ehepartner und meine Kinder mit dem FIP-Visum mitkommen?
Ja. Familienangehörige können sich dem Hauptantragsteller anschließen, und nach dem gemeinsamen Ministerialbeschluss 225679/2024 erhöht sich der Mittelbedarf um 20 % für einen Ehepartner und um 15 % für jedes Kind. Die Bedingung des Arbeitsverbots in Art. 163 Abs. 8 Buchst. c des Migrationsgesetzbuchs gilt auch für sie: Sie dürfen im Rahmen dieser Erlaubnis in Griechenland keine Beschäftigung aufnehmen und keine wirtschaftliche Tätigkeit jeglicher Art ausüben. Jeder Familienangehörige benötigt zudem eine vollständige Krankenversicherung.
Kann ich die FIP-Erlaubnis von Griechenland aus beantragen?
Nicht als ersten Schritt. Sie benötigen zunächst ein zu diesem Zweck erteiltes nationales Visum (Typ D) des griechischen Konsulats, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Nach der Einreise mit diesem Visum stellen Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis online vor Ablauf des Visums (Artikel 10 des Migrationsgesetzbuchs) und werden dann bei der Dezentralen Verwaltung Ihres Wohnorts zur Abgabe von Lichtbild und Fingerabdrücken vorgeladen.
Offizielle Quellen
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- AADESteuerbehörde
- Ministry of Migration and AsylumAusländerbehörde
- Athens Bar AssociationRechtsanwaltskammer — Anwalt prüfen
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