Auf dieser Seite
- Arbeitserlaubnis und Arbeitsrechte sind zwei getrennte Prüfungen
- Den Arbeitsvertrag immer im Abgleich mit der gelebten Praxis lesen
- Vergleich der typischen Beschäftigungsformen
- Vergütung, Gehaltsabrechnungen und Lohnrückstände
- Arbeitszeit, Überstunden und Ruhepausen
- Jahresurlaub, Krankheit und familiäre Verpflichtungen
- Kündigung, Aufhebungsvertrag und Eigenkündigung
- Diskriminierung, Beschwerden und das praktische Beweisdossier
- Offizielle Quellen und weiterführende Unterstützung
- Häufig gestellte Fragen
- Offizielle Quellen
Ausländische Arbeitnehmer in Griechenland müssen stets zwei eng miteinander verknüpfte Fragen prüfen: ob ihre aufenthaltsrechtlichen Dokumente die konkrete Erwerbstätigkeit erlauben und ob ihr Arbeitgeber die zwingenden Vorschriften des griechischen Arbeitsrechts einhält. Ein aufenthaltsrechtliches Problem führt keineswegs dazu, dass bereits erarbeitete Lohnansprüche einfach verfallen. Dieser Leitfaden erläutert praxisnah, wie Sie Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsmodalitäten prüfen und im Streitfall ein wirksames Beweisdossier vorbereiten.
Dieser Leitfaden bezieht sich auf reguläre privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse. Für den öffentlichen Dienst, die Seefahrt, reglementierte Berufe, internationale Entsendungen oder echte selbstständige Dienstleistungsverhältnisse gelten zum Teil abweichende Sonderregeln. Ausgangspunkt jeder rechtlichen Prüfung ist stets die tatsächliche Ausgestaltung der täglichen Arbeit: Wer erteilt Weisungen, wer bestimmt Arbeitszeit und Arbeitsort, wer stellt die Betriebsmittel und wer zahlt die Vergütung? Eine bloße Bezeichnung als „freier Beratervertrag“ oder „Consultancy“ ändert nichts an den zwingenden Schutzrechten, wenn in der Praxis ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Arbeitserlaubnis und Arbeitsrechte sind zwei getrennte Prüfungen
Für Drittstaatsangehörige ist es unerlässlich, den konkreten Aufenthaltstitel, das Arbeitsvisum oder das jeweilige Übergangsdokument genau zu prüfen, auf dessen Grundlage der Zugang zum Arbeitsmarkt beansprucht wird. Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein berechtigt nicht automatisch zu jeder Form der Erwerbstätigkeit. Das griechische Arbeitsministerium unterscheidet klar zwischen Dokumenten, die eine Beschäftigung unmittelbar gestatten, und einer bloßen elektronischen Einreichungsbestätigung über einen laufenden Antrag. Geben Sie sich keinesfalls mit der pauschalen Aussage zufrieden, der Antrag „laufe ja noch“: Verlangen Sie Klarheit darüber, welches Dokument Sie konkret zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Das Ministerium bestätigt zudem den Grundsatz der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz für rechtmäßig aufhältige Drittstaatsangehörige und stellt klar, dass auch irregulär beschäftigte Arbeitnehmer ausstehende Vergütungsansprüche geltend machen und Beschwerde gegen ihren Arbeitgeber einreichen können. Diese arbeitsrechtlichen Instrumente lösen jedoch nicht automatisch das aufenthaltsrechtliche Problem. Wenn Ihre Papiere abgelaufen sind, sollten Sie eine koordinierte arbeits- und ausländerrechtliche Beratung in Anspruch nehmen, anstatt die Behauptung des Arbeitgebers ungeprüft zu akzeptieren, Sie hätten keinerlei Rechte. Behalten Sie stets Kopien sämtlicher Unterlagen und händigen Sie niemals Ihre einzigen Originaldokumente aus.
Bevor Sie den Arbeitgeber wechseln oder kündigen, müssen Sie die spezifischen Beschränkungen Ihres jeweiligen Aufenthaltstitels überprüfen. Arbeitgebergebundene Genehmigungen, Saisonarbeitertitel, familienbezogene Aufenthaltsrechte und humanitäre Schutztitel dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Legen Sie Ihrem Berater das tatsächliche Dokument mit Gültigkeitsdatum und die geplante neue Tätigkeitsbeschreibung vor. Ein bloßes Versprechen einer Personalagentur reicht nicht aus, um die Zulässigkeit des Wechsels rechtssicher zu begründen. Die offizielle Handreichung für ausländische Arbeitnehmer des Ministeriums bietet hierzu den verlässlichen Ausgangspunkt.
Den Arbeitsvertrag immer im Abgleich mit der gelebten Praxis lesen
Bestehen Sie stets auf einer schriftlichen Fixierung der Arbeitsbedingungen und bewahren Sie jede Vertragsfassung und Nachtragsvereinbarung sorgfältig auf. Überprüfen Sie die genaue juristische Identität des Arbeitgebers, den vereinbarten Arbeitsort, die Stellenbezeichnung, das Eintrittsdatum, die Vertragsdauer, sämtliche Gehaltsbestandteile, Zahlungsmodalitäten, reguläre Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, die Probezeit und etwaige anwendbare Tarifverträge. Die Handelsbezeichnung eines Geschäfts oder Restaurants weicht häufig von der juristischen Person ab, die das Personal tatsächlich anstellt. Klären Sie die Identität des Arbeitgebers, bevor ein Konflikt entsteht. Wurden Sie über eine Leiharbeitsagentur vermittelt, müssen Sie genau unterscheiden, wer Ihr rechtlicher Arbeitgeber ist und wer den täglichen Einsatz leitet.
Zwei zentrale griechische Rechtsbegriffe sollten Sie kennen: aoristou chronou (unbefristete Dauer) und orismenou chronou (befristete Dauer). Ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthält kein vereinbartes Enddatum. Ein befristeter Vertrag benennt ein festes Kalenderdatum oder ein genau definiertes Projekt. Werden befristete Verträge wiederholt aneinandergereiht, müssen Zweck und sachliche Gründe sorgfältig gewürdigt werden; das bloße Abzählen der Dokumente reicht für eine rechtliche Bewertung nicht aus.
Lassen Sie sich den griechischen Vertragstext vor der Unterzeichnung von einer sachkundigen Person verständlich erklären. Vergleichen Sie jede Übersetzung mit dem griechischen Original, insbesondere Klauseln über Versetzungen, Gehaltsabzüge, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbote oder Konventionalstrafen bei vorzeitigem Ausscheiden. Fordern Sie fehlende Angaben schriftlich nach. Sichern Sie die ursprüngliche Stellenausschreibung und den gesamten Bewerbungsschriftverkehr, da diese Dokumente belegen, was ursprünglich zugesagt wurde. Die Leitlinien des Ministeriums zum Arbeitsvertrag erläutern die gesetzlichen Vertragskategorien und Informationspflichten im Detail.
Vergleich der typischen Beschäftigungsformen
| Beschäftigungsform | Zentraler Prüfungspunkt | Wichtige Nachweise |
|---|---|---|
| Unbefristetes Arbeitsverhältnis | Kündigungsverfahren, Beschäftigungsdauer und Abfindungsanspruch | Ursprüngliches Eintrittsdatum, Nachträge, schriftliche Kündigung, Gehaltsabrechnungen |
| Befristetes Arbeitsverhältnis | Vereinbarter Fristablauf gegenüber vorzeitiger Kündigung | Enddatum, Projektbeschreibung, Verlängerungshistorie |
| Teilzeit- oder Abrufarbeit | Angemeldeter Dienstplan im Vergleich zu tatsächlich geleisteten Stunden | Schriftliche Vereinbarung, Dienstpläne, Zeiterfassungsbelege, Messenger-Nachrichten |
| Saisonbeschäftigung | Vertragslaufzeit, aufenthaltsrechtliche Bedingungen und Unterkunftsmodalitäten | Arbeitsvertragsdokumente, Unterkunftsvereinbarung, Schlussabrechnung |
| Leiharbeit / Agentureinsatz | Rechtliche Identität des Arbeitgebers und Verantwortlichkeit für den Einsatz | Agenturvertrag, Weisungen am Einsatzort, Zahlungsnachweise |
Dieser tabellarische Vergleich dient als systematische Dokumenten-Checkliste und bedeutet keineswegs, dass in bestimmten Kategorien grundlegende Arbeitnehmerrechte entbehrlich wären. So rechtfertigt auch eine Saisonarbeit niemals unbezahlte Überstunden oder das Vorenthalten von Pausen. Umgekehrt darf das reguläre Auslaufen eines wirksam befristeten Vertrags nicht automatisch wie die Kündigung eines unbefristeten Verhältnisses behandelt werden. Erläutern Sie der Person, die Ihren Fall prüft, stets sowohl die schriftliche Vereinbarung als auch die tatsächliche Arbeitspraxis vor Ort.
Vergütung, Gehaltsabrechnungen und Lohnrückstände
Vergleichen Sie das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt stets mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn oder den anwendbaren Tariflöhnen Ihrer Branche und prüfen Sie die gesetzlichen Abzüge, um den Auszahlungsbetrag nachzuvollziehen. Der Betrag, der auf Ihrem Bankkonto eingeht, ist nur das Endergebnis dieser Rechnung. Verlangen Sie von der Lohnbuchhaltung eine detaillierte Aufschlüsselung über Grundgehalt, Mehrarbeits- und Überstundenzuschläge, Boni, Urlaubsvergütungen sowie sämtliche Steuer- und Sozialversicherungsabzüge. Bewahren Sie jede Gehaltsabrechnung zusammen mit dem zugehörigen Bankkontoauszug auf.
Arbeiten Sie stets mit einer nachprüfbaren Berechnungsstruktur: Fällige Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zuzüglich anwendbarer Zuschläge und Sonderzahlungen, abzüglich gesetzlicher Abzüge und bereits erhaltener Zahlungen. Verwenden Sie nicht ungeprüft einen veralteten Mindestlohnbetrag für zurückliegende Zeiträume; der anwendbare Satz muss für jeden Monat gesondert bestimmt werden. Ebenso wenig dürfen Unterkunft oder Verpflegung eigenmächtig vom Arbeitgeber als pauschaler Ersatz für das vereinbarte Bargeldgehalt verrechnet werden.
Im griechischen Privatsektor kommt den Sonderzahlungen – dem Weihnachtsgeld (13. Gehalt), dem Ostergeld (halbes Gehalt) und dem Urlaubsgeld – eine erhebliche Bedeutung zu. Der Anspruch und die zeitanteilige Berechnung hängen von der tatsächlichen Beschäftigungsdauer im jeweiligen Bezugszeitraum ab. Vergleichen Sie die Vorgaben zur Gehaltszahlung und die Bestimmungen zu Sonderzuwendungen des Ministeriums mit Ihren Unterlagen. Liegen Lohnrückstände vor, erstellen Sie eine tabellarische Aufstellung mit Fälligkeitsdaten, Zahlungseingängen und dem offenen Saldo.
Arbeitszeit, Überstunden und Ruhepausen
Das Arbeitsministerium geht von einer regulären tariflichen bzw. gesetzlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche aus. Dieser Ausgangspunkt bedeutet jedoch nicht, dass jede Stunde über das normale Pensum hinaus rechtlich gleich behandelt wird. Das griechische Recht unterscheidet präzise zwischen zulässiger Mehrarbeit (hyperergasia), echter Überstundenarbeit (hyperoria), Mehrarbeit bei Teilzeit, Nachtarbeit und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit. Für jede dieser Kategorien gelten gesonderte Meldevorschriften, Höchstgrenzen und prozentuale Vergütungszuschläge. Die pauschale Behauptung des Arbeitgebers, mit dem Gehalt seien „alle Stunden abgegolten“, ist rechtlich in den meisten Fällen unzulässig.
Führen Sie ein persönliches Arbeitszeittagebuch, in dem Sie tägliche Beginn- und Endzeiten, tatsächliche Pausenzeiten, den konkreten Einsatzort und die anordnende Person dokumentieren. Sichern Sie veröffentlichte Dienstpläne und betriebliche Zeiterfassungsdaten. Erhalten Sie kurzfristig geänderte Einsatzpläne, bewahren Sie beide Fassungen mit Datumsangabe auf. Erfassen Sie auch Bereitschaftszeiten, Wegezeiten zwischen verschiedenen Einsatzorten oder Telefonate und E-Mails außerhalb der regulären Dienstzeit gesondert, damit ein Anwalt beurteilen kann, welche Zeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten.
Gleichen Sie die offiziellen Höchstarbeitszeitgrenzen mit den Regelungen Ihres Arbeitgebers ab. Bezahlung und Erholungsruhe sind rechtlich zwei voneinander unabhängige Pflichten: Eine zusätzliche Vergütung heilt nicht den Verstoß gegen zwingende tägliche oder wöchentliche Mindestruhezeiten. Sprechen Sie gesundheitsgefährdende Übermüdung zeitnah schriftlich an und beschreiben Sie das konkrete Sicherheitsrisiko sachlich. Erfinden Sie niemals Zeiterfassungsdaten und kopieren Sie keine fremden Kundendaten, um arbeitsrechtliche Ansprüche zu untermauern.
Jahresurlaub, Krankheit und familiäre Verpflichtungen
Der gesetzliche Jahresurlaub ist ein bezahlter Erholungsanspruch, dessen genaue Dauer von der Betriebszugehörigkeit und dem Arbeitszeitmodell (Fünf- oder Sechs-Tage-Woche) abhängt. Verlangen Sie eine schriftliche Berechnung Ihres Arbeitgebers, anstatt darauf zu vertrauen, dass für Sie dieselben Tage wie für Kollegen gelten. Das Gesetz unterscheidet zwischen den eigentlichen Urlaubstagen, dem während des Urlaubs fortzuzahlenden Entgelt und dem separaten Urlaubsgeld (epidoma adeias). Endet das Arbeitsverhältnis, muss der verbleibende Resturlaub samt Urlaubsgeld in der Schlussabrechnung vollständig abgegolten werden.
Reichen Sie Urlaubsanträge stets über einen nachweisbaren Kanal ein und bewahren Sie die schriftliche Genehmigung auf. Ein sachlich begründeter Aufschub von Urlaubswünschen und eine grundsätzliche Verweigerung des Urlaubsanspruchs sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten. Ändert das Management bereits genehmigte Urlaubstermine kurzfristig, sichern Sie die ursprüngliche Bestätigung und die Änderungsanweisung. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Genehmigung kann als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet werden.
Krankheit, Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Pflegeaufgaben unterliegen jeweils eigenen gesetzlichen Voraussetzungen, Nachweispflichten und staatlichen Leistungsverfahren. Zeigen Sie jede Arbeitsverhinderung unverzüglich an und reichen Sie ärztliche Atteste fristgerecht ein. Das Ministerium veröffentlicht gesonderte Richtlinien zum Arbeitnehmerurlaub; ein bloßes Urlaubskonto deckt die Vielfalt der gesetzlichen Freistellungs- und Schutzansprüche nicht ab.
Kündigung, Aufhebungsvertrag und Eigenkündigung
Bei der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses müssen die zwingenden gesetzlichen Formerfordernisse strikt beachtet werden: Die Kündigung bedarf der Schriftform, die gesetzliche Abfindung muss fristgerecht gezahlt werden, und die Beendigung ist den Arbeitsbehörden elektronisch anzuzeigen. Das griechische Recht unterscheidet zwischen einer Kündigung mit Kündigungsfrist (proeidopoiisi), bei der der Arbeitnehmer während der Frist weiterarbeitet und bezahlt wird, und einer fristlosen Kündigung mit sofortiger voller Abfindungszahlung. Eine rein mündlich ausgesprochene Kündigung ist nach griechischem Recht unwirksam.
Besonderer Kündigungsschutz gilt unter anderem während Schwangerschaft und Mutterschutz, bei Wehrdienst, bei gewerkschaftlicher Betätigung oder als unzulässige Vergeltungsmaßnahme für die Geltendmachung berechtigter Ansprüche. Dennoch erfordert nicht jede Kündigung im griechischen Recht eine ausführliche sozialwidrige Begründung, und nicht jeder Formfehler führt automatisch zur dauerhaften Wiedereinstellung. Bei befristeten Verträgen ist sorgfältig zwischen dem regulären Ablauf der Befristung und einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu unterscheiden.
Handeln Sie nach Erhalt einer Kündigung oder bei einem faktischen Ausschluss vom Arbeitsplatz unverzüglich. Das Gesetz sieht kurze Ausschlussfristen für Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit oder auf Abfindungszahlung vor; lassen Sie die Fristen durch einen griechischen Arbeitsrechtsanwalt berechnen. Verhandlungen mit der Geschäftsleitung oder eine Beschwerde bei der Arbeitsinspektion hemmen die gerichtlichen Klagefristen in der Regel nicht. Unterzeichnen Sie Aufhebungsverträge oder Ausgleichsquittungen erst, wenn Sie genau verstanden haben, welche Beträge gezahlt werden und auf welche Ansprüche Sie verzichten. Beachten Sie hierzu die offizielle Handreichung zur Beendigung von Arbeitsverträgen.
Diskriminierung, Beschwerden und das praktische Beweisdossier
Dokumentieren Sie diskriminierende Behandlungen, Belästigungen oder Schikanen stets anhand konkreter Vorfälle: Datum, Uhrzeit, anwesende Personen, genauer Wortlaut und die unmittelbaren Folgen am Arbeitsplatz. Sichern Sie E-Mails, Chatnachrichten und benennen Sie mögliche Zeugen. Die ministeriellen Leitlinien zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz erläutern die gesetzlichen Schutzrechte und Beschwerdewege. Nicht jede ungleiche Behandlung stellt rechtlich eine unzulässige Diskriminierung dar; maßgeblich sind die sachlichen Gründe, Qualifikationen und die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Das Schlichtungsverfahren vor der griechischen Arbeitsinspektion (SEPE / Labour Inspectorate) bietet ein wirksames Instrument zur außergerichtlichen Klärung von Lohnrückständen, Urlaubsgeldern, Abfindungen und Diskriminierungsvorwürfen. Das Verfahren sieht ein gemeinsames Treffen der Parteien unter Leitung eines Inspektors vor und erlaubt die Hinzuziehung von Sprachmittlern für ausländische Arbeitnehmer. Bereiten Sie hierfür eine chronologische Sachverhaltsschilderung, ein nummeriertes Dokumentenverzeichnis und eine präzise Zahlungsaufstellung vor. Die zuständige Dienststelle und Einreichungsmodalitäten können Sie auf dem Portal der Arbeitsinspektion einsehen.
Ein überzeugendes Beweisdossier enthält Ihren Arbeitsvertrag nebst Nachträgen, Lohnabrechnungen und Kontoauszüge, Dienstpläne und Zeiterfassungsnotizen, Urlaubsanträge, aufenthaltsrechtliche Nachweise sowie etwaige Kündigungsschreiben oder Vergleichsvorschläge. Benennen Sie fehlende Dokumente ehrlich, anstatt Lücken durch Spekulationen zu füllen. Klären Sie, ob Ihr primäres Ziel die Auszahlung von Lohn, die Korrektur von Versicherungsdaten, die sichere Fortführung der Arbeit oder ein gerichtlicher Schadensersatz ist. Ein qualifizierter griechischer Arbeitsrechtsanwalt kann auf dieser Grundlage Fristen, Erfolgsaussichten, Kosten und die Wechselwirkungen mit Ihrem Aufenthaltsstatus fundiert bewerten.
Offizielle Quellen und weiterführende Unterstützung
Die in diesem Leitfaden verlinkten Portale des griechischen Arbeitsministeriums und der Unabhängigen Arbeitsinspektion wurden am 24. Oktober 2026 überprüft. Sie untermauern die jeweiligen rechtlichen Themenbereiche; konkrete Berechnungen und Verfahren müssen stets anhand der für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Vorschriften geprüft werden. Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Für eine fundierte rechtliche Bewertung auf Grundlage Ihrer Dokumente können Sie einen qualifizierten griechischen Arbeitsrechtsanwalt kontaktieren.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich dieselben Arbeitnehmerrechte wie ein griechischer Staatsangehöriger?
Im Grundsatz ja. Wenn Sie in Griechenland rechtmäßig als Arbeitnehmer tätig sind, gelten die Kernschutzvorschriften des griechischen Arbeitsrechts in der Regel für Sie ebenso wie für griechische Staatsangehörige, und Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit oder ethnischer Herkunft ist verboten. Entscheidend ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis auf einer ordentlichen rechtlichen Grundlage steht, mit gültiger Arbeitserlaubnis, soweit erforderlich, Meldung bei den Arbeitsbehörden und Anmeldung zur Sozialversicherung. EU- und EWR-Staatsangehörige benötigen im Regelfall keine gesonderte Arbeitserlaubnis, Drittstaatsangehörige dagegen meist schon.
Mein Arbeitsvertrag ist nur auf Griechisch. Soll ich ihn unterschreiben?
Bitten Sie vor der Unterschrift um eine Übersetzung. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Ihnen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich mitzuteilen, und Sie sollten Vertragsart, Gehalt, Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Probezeit und einen etwaig geltenden Tarifvertrag verstehen. Achten Sie auf Klauseln zu Probezeit, Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafen bei vorzeitigem Ausscheiden, denn manche davon sind nach griechischem Recht begrenzt oder unwirksam, sollten aber dennoch vorab verstanden werden.
Kann mein Arbeitgeber mich ohne Kündigungsfrist oder Abfindung entlassen?
Bei einem unbefristeten Vertrag in der Regel nicht. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform, der Arbeitgeber muss eine geschuldete gesetzliche Abfindung zahlen, und die Sozialversicherungsträger sind zu benachrichtigen. Eine Kündigung, die diese Förmlichkeiten missachtet, kann als unwirksam angegriffen werden; seien Sie deshalb vorsichtig bei allem, was nur mündlich mitgeteilt wird. Die Abfindung richtet sich grundsätzlich nach Ihrer Beschäftigungskategorie und Ihrer Betriebszugehörigkeit; die aktuellen Regeln sollten Sie prüfen lassen, statt sich auf einen alten Wert zu verlassen.
Ich glaube, meine Rechte wurden verletzt. Wie schnell muss ich handeln?
Schnell. Die Fristen, um in Griechenland eine Kündigung anzufechten oder ausstehende Beträge geltend zu machen, sind typischerweise kurz und laufen rasch an; wer sie versäumt, verliert unter Umständen die Möglichkeit, das Geschuldete zu erhalten. Sammeln Sie Ihren Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, die schriftliche Kündigung und etwaige Abmahnungen, erheben Sie Beanstandungen schriftlich und holen Sie frühzeitig Rat bei einer Anwältin, einer Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle ein. Auch die Arbeitsaufsicht überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann in bestimmten Streitigkeiten eingreifen.
Wirkt sich der Verlust meines Arbeitsplatzes auf mein Aufenthaltsrecht in Griechenland aus?
Das kann sein. Gerade bei Drittstaatsangehörigen kann das Aufenthaltsrecht in Griechenland an die Beschäftigung geknüpft sein, sodass der Verlust oder Wechsel der Stelle aufenthaltsrechtliche Folgen haben kann. Bevor Sie kündigen oder eine Beendigung akzeptieren, sollten Sie verstehen, wie sich das auf Ihren Aufenthaltsstatus auswirken kann, denn arbeits- und aufenthaltsrechtliche Fragen hängen häufig zusammen. Das sollte neben etwaigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen mitbedacht werden.
Offizielle Quellen
Regeln, Gebühren und Grenzwerte ändern sich. Prüfen Sie alles in diesem Ratgeber bei der offiziellen Quelle, bevor Sie handeln.
- AADESteuerbehörde
- Ministry of Migration and AsylumAusländerbehörde
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